Michael Memmel Nichts Schöneres gibt es für einen Journalisten, als wenn sich ein Leser ernsthaft mit dessen Artikel beschäftigt - und sogar Fragen dazu hat...
Michael Memmel
Nichts Schöneres gibt es für einen Journalisten, als wenn sich ein Leser ernsthaft mit dessen Artikel beschäftigt - und sogar Fragen dazu hat. Bei unserem ersten Beitrag zu "70 Jahre Fränkischer Tag" (erschienen genau vor einer Woche) war dies der Fall: Ein aufmerksamer Leser wollte wissen, ob die im Jahr 1946 erteilte US-Lizenz "auch heute noch Voraussetzung für Druck und Verlegen dieser Zeitung ist".
Eine spannende Frage, die Chefredakteur Frank Förtsch so beantwortet: "Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 gilt die Pressefreiheit des Artikels 5 des GG. Dieser Artikel stellt sozusagen eine Generallizenz für das Herausgeben einer Zeitung dar. Von 1945 bis 1949 benötigten Verlage die von Ihnen angesprochene Erscheinungsgenehmigung der US-Militärregierung." Wer sich also über unsere Zeitung freut oder ärgert, weiß nun, wem er zu danken hat: nicht (mehr) den Amerikanern, sondern dem Grundgesetz!