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Was passiert mit dem Klärschlamm im Landkreis?


Autor: Klaus Schmitt

Haßfurt, Dienstag, 06. Dezember 2016

klaus schmitt Das Thema ist vor einigen Jahren heftig diskutiert worden. Zuletzt tauchte es nicht mehr auf. Das kann sich wieder ändern. Der Landkreis Haßbe...
So ist es gängige Praxis bisher: Klärschlamm wird von Landwirten auf Feldern ausgebracht.  Foto: Archiv


klaus schmitt

Das Thema ist vor einigen Jahren heftig diskutiert worden. Zuletzt tauchte es nicht mehr auf. Das kann sich wieder ändern. Der Landkreis Haßberge und die 26 Städte und Gemeinden im Landkreis müssen sich klar werden, was künftig mit dem Klärschlamm aus den kommunalen Klärwerken geschieht. Vielleicht gibt es eine Lösung mit der GUT, der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte, hinter der der Landkreis und die 26 Kommunen stehen und die bisher nur im Zusammenhang mit der Energiewende in Erscheinung getreten ist. Die GUT arbeitet an einem Klärschlamm-Konzept, erfuhr der Umwelt- und Werkausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am Montagnachmittag im Landratsamt in Haßfurt.


Gefahr durch Schadstoffe

Vor Jahren war es gängige Praxis (und ist es heute noch), dass Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wurde. Das wollte der Gesetzgeber nicht mehr länger dulden, weil im Klärschlamm Schadstoffe enthalten sein können, die über die landwirtschaftliche Produktion in die Nahrungskette gelangen können. Die Klärschlamm-Verordnung sollte geändert werden.
Vor knapp zehn Jahren zeichnete sich ab, dass Klärschlamm nicht mehr auf Äckern entsorgt werden darf. Als Lösung strebten die Städte und Gemeinden die Verbrennung an. Erst sollte der Klärschlamm getrocknet und danach verbrannt werden, zum Beispiel in der Müllverbrennungsanlage im GKS (Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt), an dem der Landkreis Haßberge beteiligt ist.
Die neue Verordnung ließ auf sich warten, und eine aktuelle Fassung gibt es immer noch nicht, wie Adelinde Friedrich, die Leiterin des Referats Bau- und Umweltrecht am Landratsamt, den Kreisräten im Ausschuss erläuterte. Das Verfahren für eine neue Verordnung laufe zwar, aber "es zieht sich hin", sagte sie.
Augenblicklicher Verfahrensstand sei, dass die Verordnung weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung erlaubt. Vor allem für die Betreiber kleinerer Kläranlagen - wie etwa fast alle im Landkreis Haßberge - könnte das gelten. "Es könnte sein, dass wir gar nicht so stark betroffen werden" von der geplanten neuen Regelung, fasste Adelinde Friedrich zusammen.
Kreisrat Christoph Winkler (Freie Wähler) hält die weitere Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen für den falschen Weg. Der ehemalige Zeiler Bürgermeister erinnerte an eine frühere Untersuchung des Klärschlamms aus mehreren Anlagen im Landkreis, die erschreckende Ergebnisse hervorgebracht habe. "Was da alles drin ist", sagte er. Aufgrund der Schadstoffe im Klärschlamm fordert er, dass die Entsorgung auf Äckern verboten wird.


Allein oder zusammen?

Was ist die Alternative? Wilfried Neubauer, der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises, skizzierte eine mögliche Lösung, die in Zusammenarbeit mit der GUT und dem Institut für Energietechnik in Amberg erarbeitet werde. Nach seiner Darstellung sollen im Landkreis alle relevanten Daten zum Klärschlamm erhoben werden. Dazu gingen in nächster Zeit Fragebögen an die Städte und Gemeinden. Ziel sei es zu klären, wo und wie der Klärschlamm getrocknet und wo er verbrannt oder endgültig entsorgt werden könnte. Neben dem Gemeinschaftskraftwerk könnten das auch Zementwerke sein. Alle Fragen "werden momentan geprüft", versicherte er.
Neubauer hofft, dass vielleicht schon in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ein Konzept vorgelegt werden kann. Er betonte, dass die Klärschlamm-Entsorgung eine gemeindliche Aufgabe sei. Egal, wie das Konzept aussieht, es sei mit Kosten für die Kommunen zu rechnen.
Landrat Wilhelm Schneider (CSU) riet dazu, die endgültige Fassung der neuen Klärschlamm-Verordnung abzuwarten, ehe eine Entscheidung im Kreis Haßberge getroffen wird.