Was man beachten sollte, wenn man das Zelt abseits von Campingplätzen aufschlagen möchte
Autor: Redaktion
Lichtenfels, Montag, 27. Juli 2020
Wer lange sitzt muss rosten: Diese Zeile aus dem Frankenlied ist nicht nur Teil der inoffiziellen Franken-Hymne. Sie ist auch ein Glaubensbekenntnis des Wanderers. Und zeitgemäßer waren die Verse Jose...
Wer lange sitzt muss rosten: Diese Zeile aus dem Frankenlied ist nicht nur Teil der inoffiziellen Franken-Hymne. Sie ist auch ein Glaubensbekenntnis des Wanderers. Und zeitgemäßer waren die Verse Joseph Victor von Scheffels zur Melodie von Valentin Eduard Becker nie, denn was gibt es in Corona-Zeiten Gesünderes als frische und reine Luft?
Wandern. Schlafen unter dem Himmelszelt. Das ist im Jahr 2020 die Alternative zum gestrichenen Flug, zum geschlossenen Hotel und zum ausgebuchten Campingplatz. Die Schuhe geschnürt, den Rucksack gepackt, mit Zelt und Iso-Matte immer der Nase nach. Das ist natürlich kein Ersatz für vier Sterne und Alles inklusive, aber es kann eine schöne Abwechslung sein, ein Abschied vom Alltag mit wenigen kleinen Schritten. Was ist dabei zu beachten?
Die Rechtslage
Die Bayerische Verfassung regelt es: "Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte ... ist jedermann gestattet."
Klingt zu schön, um ohne ein großes "Aber" wahr zu sein. In der Realität schränken diverse Rechte und Verbote den "freien" Naturgenuss ein: Private Grundstücke (die als solche nicht immer gleich erkennbar sind) darf man nicht ohne weiteres betreten, der Naturschutz setzt dem Genuss ebenfalls enge Grenzen, was etwa das Verlassen von Wegen betrifft.
Darf man also im Freien zelten? Die Antwort ist ein eindeutiges Jein: Zelten im Freien ist in Bayern zwar nicht ausdrücklich verboten, aber eben auch nicht überall erlaubt. In einem bayerischen Wald zum Beispiel darf man übernachten, man darf aber weder ein Zelt aufschlagen noch eine andere Behausung errichten, und sei sie noch so primitiv. Übernachten ohne alles kann aber auch im Wald verboten sein, wenn es sich um einen privaten Forst handelt oder der Naturschutz entgegen steht.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man in der freien Flur, etwa auf einer schönen grünen Wiese, zeltet. Vorher aber den Eigentümer ausfindig macht und dessen Einwilligung einholt. Das, wohlgemerkt, gilt nur in Bayern. Wandert man ins Nachbarland Thüringen, sind die Regeln strenger: Zelten in freier Natur ist dort untersagt. Hier wie da gibt es "amtliche" Plätze für Freiluft-Camper unter anderem im Frankenwald, im Spessart und im Steigerwald. Nicht mehr ganz wilde Pampa, aber nicht allzu viel Komfort (www.trekking-bayern.de)