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Warum eine Vollmacht wichtig ist


Autor: Carmen Schwind

Forchheim, Dienstag, 29. Dezember 2015

Es gibt sicherlich angenehmere Dinge, als über eine Vorsorgevollmacht zu sprechen. Experten wie Michael Friedrich aus dem Forchheimer Landratsamt halten eine Vollmacht dennoch für vollkommen alternativlos.
Wertvolle Zusatzinformation für den Arzt: Ohne eine begleitende Vorsorgevollmacht nutzt die Patientenverfügung wenig.  Foto: Jens Schierenbeck/dpa


Viele Menschen verdrängen das Thema, aber wie schnell kann ein Unfall geschehen? Oder man wird krank oder ist altersmäßig einfach nicht mehr in der Lage, wichtige Angelegenheiten zu regeln?
Dann ist es gut, eine Vorsorgevollmacht getroffen zu haben. Denn keineswegs automatisch - wie viele meinen - wird der nächste Angehörige bevollmächtigt. So gibt es unter Ehepartnern kein gesetzliches Vertretungsrecht. "Und dann möchte ich auch gleich den nächsten Irrglauben auflösen: Man darf nicht einfach die Post vom Ehepartner öffnen. Viele tun das wohl, aber sie verstoßen damit gegen das Postgeheimnis", erklärt Michael Friedrich, der im Landratsamt Forchheim in der Betreuungsstelle des Sozialamtes tätig ist.
Sollte beispielsweise jemand einen Schlaganfall erleiden und anschließend eine Betreuung benötigen, regt die Klinik von sich aus eine solche an. Hier kann eine vorläufige Betreuung für ein halbes Jahr durchaus an einen Berufsbetreuer vergeben werden.


Ohne Einwilligung geht nichts

"Wobei kleinere Kliniken eher nach einer Vorsorgevollmacht fragen, während größere schneller das Formular ausgefüllt haben", berichtet Friedrich aus seiner Beratungspraxis.
Er empfiehlt, im Krankenhaus selbstständig die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung in Kopie vorzulegen. Jeder ärztliche Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten. Ist dieser "willensunfähig", kann ersatzweise ein Bevollmächtigter entscheiden. Deshalb sollte man in der Vorsorgevollmacht bestimmen, wer Entscheidungen treffen soll. Sind lebenserhaltende Maßnahmen nötig, muss der Bevollmächtigte nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln. Und der sollte am besten in einer Patientenverfügung dokumentiert sein.


Landratsamt hilft weiter

Und man sollte eine Kopie an den Hausarzt geben. Doch woher bekommt man ein Formular für eine Vorsorgevollmacht? "Entweder füllt man sie online auf der Homepage des Bundesjustizministeriums aus oder man geht in den Schreibwarenhandel und kauft die vom Beck-Verlag. Und bei Fragen kann man auch bei uns im Landratsamt vorbei kommen", meint Friedrich.
Des Weiteren erklärt er, dass man das Formular einfach ausfüllen kann, man könne damit aber auch zum Notar gehen. "Das bietet sich an, wenn man eh schon beim Notar ist, weil zum Beispiel der Hof überschrieben wird. Für normale Bürger reicht das Dokument aus dem Internet", sagt Michael Friedrich.
Zudem solle man bedenken, dass man gemeinsam alt wird und vielleicht eine jüngere Person einsetzen. "Wobei eine Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann: Holen Sie diese zurück und zerreißen oder verbrennen Sie sie. Dann eine neue Vollmacht erstellen", erklärt Friedrich. Seit 1992 gibt es keine Entmündigung mehr. "Deshalb braucht kein Mensch Angst vor einer gesetzlichen Betreuung haben. Die hat nur eine gewisse Laufzeit und kann jederzeit wieder aufgehoben werden", erläutert Michael Friedrich.
Im längsten Fall würde sie sieben Jahre dauern. Auch würden Berufsbetreuer nicht einfach Haus und Hof verkaufen können, denn sie würden von Rechtspflegern des Amtsgerichts überwacht. "Und freiheitsentziehende Maßnahmen sind ohnehin ausgeschlossen. Diese gehen vom Arzt aus und der muss auch das Gericht überzeuge. Da geht nur etwas mit einem Gerichtsbeschluss", so Friedrich.