Warum ein Testament sinnvoll sein kann
Autor: Sabine Weinbeer
Trossenfurt, Donnerstag, 19. Januar 2017
"Die Erbschaftssteuer braucht hier in der Gegend eigentlich niemand zu fürchten, weil die Immobilienpreise nicht so hoch sind und hohe Freibeträge gelten", ...
"Die Erbschaftssteuer braucht hier in der Gegend eigentlich niemand zu fürchten, weil die Immobilienpreise nicht so hoch sind und hohe Freibeträge gelten", erklärte Notar Florian Berger bei seinem Vortrag zum Thema "Erben und Schenken" im "Sternstübla", dem Bürgertreff von Oberaurach. Den Vortrag veranstaltete die Initiative "Bürger helfen Bürgern".
Viele Menschen würden sich scheuen, ein Testament zu machen, "weil man sich da ja mit dem eigenen Tod auseinandersetzen muss", zeigte Notar Berger zwar Verständnis, betonte aber, dass ein Testament durchaus sinnvoll sei. Mit einem Testament könne man Streit vermeiden, eventuell auch Steuern sparen, einen Betrieb retten oder auch Gutes tun, indem man aktiv Einfluss auf die Verteilung des Erbes nimmt.
Zentrales Register
Die gesetzliche Erbfolge und das sogenannte "Berliner Testament", in dem sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, so dass die Kinder erst erben, wenn beide Eltern verstorben sind, waren den meisten Zuhörern ein Begriff. Berger warnte aber vor einer Überstrapazierung dieser Form des Testaments: "Wenn es mehr als zwei Sätze hat, wird es juristisch meist schon wieder schwierig." Wenn jemand gezielt sein Vermögen verteilen möchte, vielleicht noch die Frage der Grabpflege regeln oder einen Testamentsvollstrecker installieren möchte, dem empfahl er ein notarielles Testament. Dieses sei zudem in einem zentralen Register erfasst, an das jeder Sterbefall gemeldet wird - es wird also auf jeden Fall gefunden, wenn der Verfasser stirbt.Unbedingt ein Testament verfassen sollten nach dem Rat von Berger kinderlose oder nichtverheiratete Paare, Patchworkfamilien und Betriebsinhaber.
Als zweites Thema sprach Berger das Thema "Elternunterhalt" an, also die Frage, wer gegebenenfalls das Pflegeheim bezahlt. Er konnte den Anwesenden einige Sorgen nehmen, denn wenn die Rente und das Vermögen der Eltern nicht für das Pflegeheim ausreichen, gibt es für die Kinder hohe Freibeträge. Niemand werde arm, weil er die Pflege der Eltern finanzieren muss, erklärte Berger. Allerdings zahle der Staat auch nur dann, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht wird. Selbst genutzte Eigenheime würden aber erst dann verkauft, wenn auch der zweite Ehepartner nicht mehr lebt.
Aktuelle Entscheidung
Eine Änderung gibt es Berger zufolge durch eine neue Entscheidung zum Wohnrecht: Wurde bei der Überschreibung des Hauses neben dem Wohnrecht auch eine Pflegeverpflichtung festgeschrieben, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass derjenige, der das Haus übernommen hat, allein das Pflegeheim bezahlen muss. Da habe der Gesetzgeber auf die modernen Lebenssituationen reagiert. "Heute arbeiten eben die wenigsten Menschen direkt im Ort oder sogar am Hof und können alle Stunde nach dem Vater oder der Mutter sehen", so der Notar. Anita Amend, die Vorsitzende der Initiative, wies auf die nächste Veranstaltung im "Sternstübla" hin, und zwar auf den Faschingsabend am Freitag, 10. Februar, mit den "Oldtimern".