Waren für 2,88 Euro geklaut: 28-Jähriger kommt noch ohne Knast davon
Autor: Jennifer Opel
Forchheim, Donnerstag, 30. März 2017
Jennifer Hauser Weil er einen Eistee und Fruchtgummis im Wert von 2,88 Euro in einem Forchheimer Supermarkt nicht bezahlt hatte, musste sich ein 28-Jähriger...
Jennifer Hauser
Weil er einen Eistee und Fruchtgummis im Wert von 2,88 Euro in einem Forchheimer Supermarkt nicht bezahlt hatte, musste sich ein 28-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Eine niedrige Summe und trotzdem drohte dem Forchheimer eine Haftstrafe. Grund: Er stand bereits unter Bewährung.
Der 28-Jährige räumte Amtsrichterin Silke Schneider gegenüber ein, dass er die Waren in seine Tasche gesteckt habe. Allerdings betonte er auch, dass er dies vor dem Vorfall immer so gemacht und anschließend an der Kasse bezahlt habe. Am besagten Tag im vergangenen Oktober sei er mit der Absicht Zigaretten zu kaufen in den Supermarkt, habe unterwegs den Eistee und die Fruchtgummis eingesteckt und dann einen Bekannten getroffen. Mit diesem habe er sich "verquatscht". "Ich habe dann vergessen, das zu bezahlen", sagte er. Er habe jedoch keinen Diebstahl geplant gehabt. "Wenn ich doch klauen wollen würde, würde ich doch gucken, ob mich jemand sieht."
Beim Einstecken der Waren war er jedoch beobachtet worden. Eine Supermarkt-Angestellte berichtete vor Gericht, wie sie ihm, nachdem er das Gespräch mit seinem Bekannten beendet hatte, gefolgt war. "Ich muss warten, bis die Kunden die Kasse passiert haben", erklärte sie. Dann habe sie ihn angesprochen und gebeten, dass er seine Tasche öffnet. Ohne Umschweife habe er das getan. Darin befanden sich die unbezahlten Waren. Anstatt wie aufgefordert mit der Supermarkt-Mitarbeiterin ins Büro zu gehen, ergriff der 28-Jährige jedoch die Flucht. "Ich bin ohne zu denken geflüchtet, weil ich Angst vor der Polizei hatte", sagte er. Bis er fünf Minuten später einsichtig in die Filiale zurückgekehrt war, war die Polizei schon verständigt. "Man hat ihm angemerkt, dass es ihm wirklich leid tat", beteuerte die Angestellte.
Der Bewährungshelfer sagte, dass bei der Arbeit mit dem Angeklagten die Kontrolle des Drogenkonsums schwerpunktmäßig bearbeitet werde. Die letzten beiden Kontrollen hätten ergeben, dass er zur Tatzeit und kurz vor der Verhandlung "clean" gewesen sei. Trotz dieser positiven Entwicklung sagte er, fehle es dem jungen Mann an Stabilität, besonders im Job.
Obwohl der junge Mann schon fünf Mal verurteilt worden war, war es sein erster Diebstahl. Die Taten für die er bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt worden war und wegen denen er noch unter Bewährung stand, hatten mit Körperverletzungen und Drogen zu tun. "Ich habe sehr viel an mir gearbeitet", betonte der 28-Jährige. Doch den Vertreter der Staatsanwaltschaft beeindruckte dies nicht. Er forderte zwei Monate Freiheitsstrafe und begründete dies damit, dass er "sich trotz der Bewährung nicht aufhalten lassen und eine Straftat begangen hat".
Der Verteidiger des Angeklagten, Gunter Bierfelder, sagte, dass objektiv gesehen der Tatbestand zwar erfüllt sei, aber subjektiv habe sein Mandat glaubhaft versichert, dass er die Waren nicht unbezahlt mitnehmen haben wollen. Er forderte einen Freispruch. Richterin Schneider sprach den 28-Jährigen jedoch schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe zu 60 Tagessätze á 30 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.