Wachenroth ändert Planung
Autor: Evi Seeger
Wachenroth, Sonntag, 27. Januar 2019
Verschiedene Planänderungen für die Dorferneuerung in der Ortsmitte mussten - wegen der Förderrichtlinien - in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates per Beschluss festgelegt werden. So soll die urspr...
Verschiedene Planänderungen für die Dorferneuerung in der Ortsmitte mussten - wegen der Förderrichtlinien - in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates per Beschluss festgelegt werden. So soll die ursprünglich beabsichtigte Verengung am Beginn der Kirchstraße jetzt entfallen. Bisher war geplant, die Kirchstraße komplett neu zu bauen und beidseitig mit Gehwegen zu versehen. Inzwischen ist man zu der Meinung gekommen, dass ein Ausbau aufgrund des Wegfalls der Ausbaubeiträge eine große Finanzierungslücke darstelle. Auch technisch könne der Eingriff fraglich sein.
Der Gehweg nördlich des Rathauses soll nach der neuesten Planung bis zum Ende der Ausbaustrecke verlängert werden. Eine Anpassung der Planung ist auch auf Höhe des Anwesens Hauptstraße 43 notwendig. Durch die Neuanlage und Versetzung der Einfriedung kann nun ein gleichmäßiger Gehweg mit einer Breite von 1,80 Meter gebaut werden. Vor dem Haus Hauptstraße 42 muss eine Regelung hinsichtlich des Pflanzbeetes gefunden werden. Meist seien die Pflanzbeete auf öffentlichem Grund, würden aber von den Anliegern gepflegt, legte die Verwaltung dar.
"Dass wir eine Ladestation vorsehen, ist ganz wichtig", betonte Bürgermeister Friedrich Gleitsmann. Einen Platz dafür hat die Gemeinde offensichtlich schon ins Auge gefasst. Jetzt müsse nur noch der Erwerb dieser Fläche klappen. Ähnlich verhält es sich mit weiteren Stellplätzen innerhalb des Dorferneuerungsbereichs, sofern sich der Kauf der Fläche realisieren lasse.
Überschwemmungsfläche kleiner
Der aktuelle Entwurf für das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Reichen Ebrach lag in der Sitzung zur Einsicht vor. Wie Thomas Schuberth vom Bauamt der Gemeinde erläuterte, bleibt das nun ermittelte Überschwemmungsgebiet in großen Teilen hinter den bisherigen Grenzen zurück. Das bedeutet, dass der aktuelle Entwurf ein kleineres Überschwemmungsgebiet ausweist als der bisherige. Die Planung wird vom 4. Februar bis 4. März öffentlich ausgelegt. Die Einwendungsfrist ende am 18. April.