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Vor Gericht wegen illegal gewordener Waffe


Autor: Jennifer Opel

Forchheim, Donnerstag, 28. Juli 2016

Jennifer Hauser Ein 63-jähriger Mann aus dem Landkreis Forchheim kaufte 1983 eine Waffe, ließ sie beim Landratsamt ordnungsgemäß eintragen und stand nun weg...


Jennifer Hauser

Ein 63-jähriger Mann aus dem Landkreis Forchheim kaufte 1983 eine Waffe, ließ sie beim Landratsamt ordnungsgemäß eintragen und stand nun wegen genau dieser Waffe vor dem Forchheimer Amtsgericht.
Die Gesetzeslage hatte sich 2002 in Folge des Amoklaufes von Winnenden geändert. Damals wurde die Waffe, die der ehemalige Polizeibeamte rechtmäßig erworben hatte, illegal. Er hätte sie zu diesem Zeitpunkt die Waffe einfach zurückgeben können, dann wäre nichts passiert. Im Jahr 2016 ist es "vorsätzlicher Besitz einer verbotenen Waffe".


Unwissenheit ist kein Schutz

Er habe nicht gewusst, dass die Waffe mittlerweile illegal sei, beteuerte der 63-Jährige vor Amtsrichterin Silke Schneider. "Wie heißt es immer so schön: ,Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'", sagte daraufhin Schneider. Sie wisse jedoch natürlich, dass es strafrechtlich auch einen "Verbotsirrtum" gebe.
Der Verbotsirrtum ist im Falle seiner Unvermeidbarkeit ein Schuld-Ausschließungsgrund, im Falle der Vermeidbarkeit obliegt es dem Richter, die Möglichkeiten einer Strafmilderung anhand der Umstände, die den Täter zum Handeln bewogen haben, zu prüfen.
In diesem Fall sei es aber nicht unvermeidbar gewesen, stellte Schneider fest. "Ich habe das damals im Fernsehen gesehen, das muss doch ein Sportschütze auch mitbekommen haben", sagte die Richterin. Dass der Pensionist eine illegale Waffe besitzt, war nicht etwa dem Landratsamt als zuständiger Behörde aufgefallen, sondern die Waffe wurde bei einem SEK-Einsatz im Haus des Mannes gefunden. Das Sondereinsatzkommando war jedoch aus Schutzgründen bei dem Mann gewesen; und keineswegs deshalb, weil er als gefährlich galt.


Minderschwerer Fall

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Michael Hofmann, betonte, dass man seinem Mandanten zu Gute halten müsse, dass das Informationssystem des Staates nicht gut funktioniert habe. Das Landratsamt Forchheim hätte ihn bei der Gesetzesänderung bei den Waffenbesitzern melden können oder sogar müssen.
Das sah die Staatsanwältin Kerstin Harpf allerdings anders: Sie konnte zwar einen minderschweren Fall erkennen, sagte aber auch: "Wenn man eine Waffe besitzt, muss man dafür auch die Verantwortung übernehmen und sich informieren." Harpf forderte in ihrem Plädoyer Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro. Sie betonte, dass der vorsätzliche Besitz einer verbotenen Waffe normalerweise eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr mit sich ziehe.
Nur die Tatsache, dass er die Waffe rechtmäßig erworben hatte und sie somit einen minderschweren Fall annehmen könne, bringe sie dazu eine Geldstrafe zu fordern.


Keine Gefahr vom Angeklagten

"Es ist uns wichtig deutlich zu machen, dass mein Mandant keine Gefahr ist", sagte der Verteidiger. Er sei durch die Gerüchte im Ort wegen des SEK-Einsatzes bereits gestraft. Eine weitere hohe Strafe halte er für nicht angebracht.
Das brachte der Verteidiger auch in seinem Plädoyer zum Ausdruck. "Seine Reue ist durch die Abgabe aller Waffen dokumentiert", sagte er und verwies erneut auf die Möglichkeit, keine große Strafe zu verhängen, da es sich um ein Verbotsirrtum handele. Sollte es doch zu einer Verurteilung kommen, so plädierte Hofmann auf eine niedrige Strafe von lediglich 30 Tagessätzen.
Richterin Schneider kam mit ihren Schöffen zu einem milden Urteil von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro. Sie begründete diese Milde damit, dass es sich um einen minderschweren Fall handele, da die Waffe beim Erwerb legal war.
Zum Thema Verbotsirrtum sagte sie: "Ich weiß nicht, ob ich es Ihnen glauben kann, dass Sie es nicht wussten. Aber ich weiß, dass Sie es wissen hätten können."