Vier neue Straftaten bei zwei offenen Bewährungen
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
LKR Kulmbach, Donnerstag, 13. November 2014
von unserem Mitarbeiter stephan herbert fuchs Kulmbach — Zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilte das Kulmbacher Amtsgericht am Donnerstag einen 29-jährigen Arbeiter ...
von unserem Mitarbeiter
stephan herbert fuchs
Kulmbach — Zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilte das Kulmbacher Amtsgericht am Donnerstag einen 29-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis. Richterin Sieglinde Tettmann sah es als erwiesen an, dass sich der Mann unter anderem der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hatte.
Den ursprünglichen Vorwurf des Widerstands gegen Polizeibeamte ließ das Gericht fallen, nachdem ein Gutachten zu dem Schluss gekommen kam, dass der Angeklagte im Vollrausch gehandelt hat und deshalb schuldunfähig war.
Die Verhandlung war vor rund einem halben Jahr schon einmal gestartet worden, wurde damals aber wegen des notwendigen Gutachtens wieder ausgesetzt. Sämtliche Straftaten standen im Zusammenhang mit der damaligen Lebensgefährtin des Mannes.
Einmal soll der Mann die Haus- und Terrassentüren in der Wohnung der Lebensgefährtin beschädigt haben, ein anderes Mal soll er in die Wohnung eingebrochen sein, ein weiteres Mal soll er den neuen Lebensgefährten seiner 25-jährigen Ex-Freundin bedroht haben. Eine zweite Anklage zielte auf den Herbst des vergangenen Jahres ab. Damals setzte die 25-Jährige den Angeklagten kurzerhand vor die Tür, weil er zu viel getrunken hatte.
Einfach ins Gras gelegt
Trotz herbstlicher Temperaturen legte sich der Mann mitten in der Nacht ins Gras und schlief ein. Eine Nachbarin hatte aufgrund des vorhergehenden lautstarken Streits allerdings die Polizei verständigt. "Wir konnten ihn doch nicht liegen lassen", sagte ein Polizist.
Und so weckten er und seine Kollegin den Angeklagten auf, um ihn zur Dienststelle zu bringen.
Als der Mann, bei dem später fast zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt wurden, das alles mitbekam, wehrte er sich mit Händen und Füßen, schlug wild um sich, zerfetzte das Hemd des Polizisten und beleidigte die Beamten. Selbst als der Polizist dem Angeklagten Handschellen anlegte, war noch lange keine Ruhe.
"Ich habe keine Ahnung mehr, was da passiert ist", sagte der Angeklagte. Er sei gegen 7 Uhr aufgewacht und hatte praktisch einen Filmriss. Allerdings wusste er noch von der gemeinsamen Feier mit der damaligen Freundin und dass dabei Alkohol in Strömen geflossen war. Und das alles, obwohl er per Bewährungsauflage aus früheren Straftaten eigentlich gar keinen Alkohol hätte trinken dürfen.
Er könne sich den Ausraster auch nicht erklären, entschuldigte er sich vor Gericht.
Die anderen Straftaten, die sich im Februar dieses Jahres ereignet hatten, räumte der Angeklagte allerdings nicht unumwunden ein. Die Haustüre sei bereits seit zwei Jahren kaputt gewesen. Zu den Beleidigungen gegen den neuen Freund sei es schließlich im Zuge von Sorgerechtsstreitigkeiten über das gemeinsame Kind gekommen.
Das umfangreiche Vorstrafenregister des Mannes enthielt unter anderem zwei offene Bewährungen, mehrere einschlägige Straftaten und eine verbüßte Gefängnisstrafe. Das mit Spannung erwartete Gutachten kam schließlich zu dem Schluss, dass der Angeklagte lange Jahre alkohol- und drogenabhängig war und dass es am Tattag zu einem Rückfall kam.
Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch Verteidiger Werner Brandl aus Kulmbach plädierten auf Bewährungsstrafen von einem Jahr, beziehungsweise von neun Monaten. Richterin Tettmann entschied schließlich auf elf Monate zur Bewährung und legte zusätzlich eine Geldauflage von 1800 Euro zu Gunsten der Diakonie fest.