Vier Monate Übergang

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"Schulabgänger brauchen sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden, wenn sie innerhalb von vier Monaten nach dem Ende ihrer Schulzeit eine betri...

"Schulabgänger brauchen sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden, wenn sie innerhalb von vier Monaten nach dem Ende ihrer Schulzeit eine betriebliche oder schulische Ausbildung oder ein Studium beginnen. Das gilt auch für alle, die innerhalb dieser Zeit einen Freiwilligen-dienst, ein soziales oder ökologisches Jahr antreten", erklärt Brigitte Glos, die Leiterin der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg.
Zur Sicherung von Rentenansprüchen oder von Kindergeld ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nur erforderlich, wenn absehbar ist, dass der Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird. Wer allerdings Leistungen beziehen will, muss sich arbeitslos melden. Weitere Informationen und Vordrucke zum Kindergeld unter www.familienkasse.de oder unter der kostenfreien Servicenummer 0 800-45 555 30. red