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Viel Wissenswertes für alle Lehrer


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Pinzberg, Donnerstag, 11. Februar 2016

In der bis auf den letzten Platz gefüllten Pausenhalle der Grundschule Pretzfeld informierte der Referent für Dienstrecht und Besoldung im Bezirksverband Ob...
Vortrag in Pinzberg  Foto: Winfried Wedekind


In der bis auf den letzten Platz gefüllten Pausenhalle der Grundschule Pretzfeld informierte der Referent für Dienstrecht und Besoldung im Bezirksverband Oberfranken des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Andreas Lang, über Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und Bedingungen der Versetzung in den Ruhestand für die beamteten Lehrkräfte in Bayern.
Dabei konnten auch viele individuelle Fallgestaltungen geklärt werden.


Dienstrecht und Ruhestand

Zu der Gemeinschaftsveranstaltung der BLLV-Kreisverbände Forchheim und Ebermannstadt begrüßten deren Vorsitzende Petra Fiedler und Annette Forster-Sennefelder die in großer Zahl erschienenen Lehrerinnen und Lehrer.
Bezirksreferentin Andrea Lang gab medienunterstützt einen umfassenden Überblick über die dienstrechtlichen Bestimmungen bei Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung und Ruhestandsversetzung.
Sie erläuterte zunächst die verschiedenen Formen der Beurlaubung (familien- und arbeitsmarktbezogene Beurlaubung sowie Altersurlaub) mit den jeweils damit verbundenen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingen, wobei deutlich wurde, dass in Bayern immer noch eine Vielzahl von Varianten möglich ist.
Ähnlich ist es bei den Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung, die die familienbezogene Teilzeit, die voraussetzungslose Antragsteilzeit, die Teilzeit während der Elternzeit sowie die Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Freistellungsmodells ("Sabbatjahr") umfassen. Auch hier, so der Referent, gebe es in Bayern noch viele Modelle, die auf die eigene persönliche Situation zugeschnitten werden können. Allerdings sind einige auch abhängig von der allgemeinen Lehrerversorgung, die gerade auch jetzt infrage gestellt werden könnten. Noch sei aber eine Einschränkung nicht abzusehen.
Schließlich sei die Altersteilzeit eine viel genutzte Möglichkeit (ob im sogenannten Teilzeit- oder Blockmodell), am Ende der Lebensarbeitszeit einen Ausstieg aus dem aktiven Dienst abzufedern.


Zahlreiche Varianten

Auch bei diesem Modell ist Bayern eines der wenigen Bundesländer, wo das noch möglich sei. "Auch hier wie bei der Durchsetzung der nicht funktionsgebundenen Beförderungsämter bei Lehrkräften zeigt sich die intensive und kompetente politische Arbeit des BLLV, des mit Abstand größten Lehrerverbandes in Bayern", so Lang.
Wie bei den Teilzeit- und Beurlaubungsbestimmungen gibt es auch viele Varianten, das Ende der Dienstzeit zu gestalten. Neben der Altersteilzeit gibt es die Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres. Zwar haben sich die Bedingungen wegen der Heraufsetzung der Lebensaltersgrenze auf dann 67 Jahre und der verschärften Versorgungsabschlagsregelungen bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung verschlechtert, aber die Möglichkeiten blieben grundsätzlich erhalten.
Genaueres könne auch eine Berechnung der zu erwartenden Pension ergeben, die der BLLV seinen Mitgliedern anbietet. Zahlreiche vom BLLV erarbeitete Merkblätter zu den angesprochenen Themen - für Mitglieder auch von der Homepage des BLLV abrufbar - unterstützten die Ausführungen des Referenten und konnten mitgenommen werden.
Schließlich wies der Referent auf die Beratungsangebote des BLLV für seine Mitglieder hin, die Kontaktdaten der Ansprechpartner können auf den Webseiten des BLLV erkundet werden.

red