VG Stadtsteinach/Rugendorf schuldenfrei
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Stadtsteinach, Mittwoch, 23. Februar 2022
Auch die Verwaltungsgemeinschaft (VG) der Stadt Stadtsteinach mit der Gemeinde Rugendorf ist vor Preissteigerungen nicht gefeit. Zumindest nicht, was die laufenden Kosten betrifft, die sich die beiden...
Auch die Verwaltungsgemeinschaft (VG) der Stadt Stadtsteinach mit der Gemeinde Rugendorf ist vor Preissteigerungen nicht gefeit. Zumindest nicht, was die laufenden Kosten betrifft, die sich die beiden Kommunen nach den jeweiligen Einwohnerzahlen grob im Verhältnis eins zu drei teilen. Zu den genauen Ausgaben legte Kämmerer Matthias Stark der VG-Gemeinschaftsversammlung jetzt den Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 vor.
Für das Jahr 2021 mit einem Verwaltungshaushaltsvolumen von rund 1,34 Millionen Euro bleibt nach Abzug der Einnahmen ein ungedeckter Bedarf von 862 236 Euro, den die beiden Kommunen nach dem Verhältnis ihrer letztjährigen Einwohnerzahlen (Stadtsteinach 3095, Rugendorf 957) aus ihren kommunalen Haushalten ausgleichen. Das sind 212,79 Euro pro Einwohner.
Für das Jahr 2022 mit einem Verwaltungshaushaltsvolumen von über 1,43 Millionen Euro bleiben 939 778 Euro ungedeckt. Das bedeutet gemäß den aktuellen Einwohnerzahlen (Stadtsteinach 3113, Rugendorf 958) einen Umlagebetrag von 230,85 Euro pro Einwohner.
Analog steigt auch die Umlage für jeden Grundschüler von 2300 Euro 2021 auf 2717,91 Euro in diesem Jahr, für gleichbleibend 83 Kinder aus Stadtsteinach und vier weniger (aktuell 26) als im Vorjahr aus Rugendorf.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist schuldenfrei. Die Rücklagen betragen aktuell 100 000 Euro nach einer Entnahme von insgesamt voraussichtlich 54 000 Euro bis zum Ende des Jahres 2022.
Neu investiert die VG in diesem Jahr nur in das Notwendigste: Zum einen muss die kleine Personalküche im VG-Gebäude, dem Stadtsteinacher Rathaus, erneuert werden, wofür die Gemeinschaftsversammlung die Aufträge über 11 000 Euro für Mobiliar, Elektrogeräte und die Sanierung des Raums im obersten Stockwerk des Hauses jetzt vergab.
Für weitere 15 187,72 Euro wird das Online-Bürgerserviceportal aufgestockt. Dazu ist die VG seitens des Freistaats verpflichtet. Die Aufwendungen werden allerdings mit 90 Prozent bezuschusst. red