Verwaltung mahnt ein Umdenken an
Autor: Redaktion
Ebermannstadt, Freitag, 20. Oktober 2017
Zur Stellungnahme "Kein allgemeiner Bauzwang im Diesbrunnen" vom 19. Oktober nimmt die Stadt Ebermannstadt wie folgt Stellung. "Die CSU-Vorsitzende Diana St...
Zur Stellungnahme "Kein allgemeiner Bauzwang im Diesbrunnen" vom 19. Oktober nimmt die Stadt Ebermannstadt wie folgt Stellung.
"Die CSU-Vorsitzende Diana Striegel unterstellt, dass Grundstückseigentümer im Baugebiet
Debert demnächst zum Bauen oder zum Verkauf gezwungen werden sollen. Dies entspricht nicht den Tatsachen."
Die Verwaltung erklärt, dass der angeführte Aufstellungsbeschluss für den Debert aus den 90er Jahren vom damaligen Stadtratbewusst nicht weiter verfolgt worden sei, weil zunächst das Baugebiet Judenäcker entwickelt werden sollte. Wenn Diana Striegel behaupte, die Eigentümer im Debert zahlten seither eine erhöhte Grundsteuer, sei das nur teilweise richtig. Für die Festsetzungen sei allein das Finanzamt verantwortlich, das die Grundsteuer uneinheitlich erhebe. Mit der Zahlung einer erhöhten Grundsteuer entstehe zudem kein Anspruch auf die Erteilung eines Baurechtes. Der hier erweckte Eindruck, dass plötzlich Spielregeln geändert würden, sei schlichtweg falsch.
Die Verwaltung betont: "Mit der im Juli 2017 verabschiedeten Rahmenplanung werden nun die gesamten Flächen (Debert II und III inkl. Ehrlich) im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Ausweisung geprüft. Unter Berücksichtigung der naturräumlichen Eingriffe sowie der notwendigen Schaffung von Infrastruktur wird dem Stadtrat die Ausweisung eines kompakten Baugebietes an geeigneter Stelle empfohlen."
Der Stadtrat entscheide unter Zugrundelegung eines Baulandmodells über die Schaffung eines Baurechtes. Grundstückseigentümer hätten weiterhin die Wahl, ob sie Planbevorteilte eines Bauleitverfahrens sein wollten oder weiterhin Besitzer von Bauerwartungsland.
Kommune entscheidet
Der von Diana Striegel gewünschte Dialog werde längst praktiziert. In diesem Jahr habe es bereits zwei Baulandklausuren gegeben. So habe es für die politischen Entscheidungsträger ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu informieren und in den Austausch zu treten.Da die Planungshoheit bei der Kommune liege, müsse sie letztlich auch dafür Sorge tragen, dass das Allgemeinwohl der Bürger geschützt werde. Die Bemühungen um eine Baulandausweisung dürften nicht dem Interesse Einzelner dienen. "Frau Striegel hat recht, wenn sie darauf hinweist, dass es Gemeinden gibt, die Baugebiete ohne Bauzwang ausweisen", schreibt die Verwaltung. Unerwähnt lasse Striegel, dass viele Gemeinden inzwischen mit Bauverpflichtung auswiesen.
Gerade im Hinblick auf die besondere Situation in Ebermannstadt solle berücksichtigt werden, dass es kaum noch Flächen gebe, die bebaut werden könnten, und dass im Interesse der nachfolgenden Generationen Bauland nur bedarfsgerecht und sorgsam ausgewiesen werden sollte. Eine Ausweisung ohne die Bebauung sicherzustellen sei kontraproduktiv und schade der Allgemeinheit.
Die 30 Hektar bestehendes Bauland seien beispielgebend. Die Flächen stünden dem Markt nur sehr zögerlich zur Verfügung und könnten somit den Bedarf der einheimischen Bevölkerung nicht decken. "Auf Grundlage dieser Erfahrung empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung ein Umdenken, um Bauwillige nicht zum Wegzug zu zwingen, sondern Ihnen zeitnah attraktive Möglichkeiten zu eröffnen, sich den Wunsch nach einem Eigenheim zu erfüllen." Am 8. November werde der Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Spielregeln entscheiden, die es bislang noch gar nicht gegeben habe. red