Versiegelte Flächen ein Maßstab

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Die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen wird von der Kommunalberatung Schulte/Röder aus Veitshöchheim nach der Digitalen Flurkarte und Orthofotos des Vermessungsamtes vorgenommen. Das Bild zeigt einen Teil des Betriebsgeländes der Firmengruppe Gammisch mit dem angelegten Rückhaltebecken. Foto: Werner Reißaus
Die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen wird von der Kommunalberatung Schulte/Röder aus Veitshöchheim nach der Digitalen Flurkarte und Orthofotos des Vermessungsamtes vorgenommen. Das Bild zeigt einen Teil des Betriebsgeländes der Firmengruppe Gammisch mit dem angelegten Rückhaltebecken.  Foto: Werner Reißaus

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist jetzt auch in der Gemeinde Neuenmarkt eine beschlossene Sache. Das teilte Bürgermeister Siegfried Decker bei einem Pressegespräch mit.

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr soll, wie Bürgermeister Siegfried Decker (NG) erklärte, eine größere Gebührengerechtigkeit durch eine gesonderte Niederschlagswassergebühr angestrebt werden. Der reine Frischwassermaßstab trage der unterschiedlichen Nutzung der Entwässerungseinrichtung und der tatsächlichen Inanspruchnahme nicht ausreichend Rechnung. Decker: "Es besteht die Gefahr eines Missverhältnisses zwischen der Benutzungsgebühr und der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung."

Wie der Bürgermeister zu verstehen gab, habe der Werkausschuss der Gemeindewerke Neuenmarkt bereits im August 2019 beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr für die Ortsteile Neuenmarkt und Hegnabrunn einzuführen. Werkleiter Robert Behrendt schlug vor, dass als Grundlage für die gesplittete Abwassergebühr das Verfahren nach dem Grundstücksbeiwert dienen solle, da dies die sinnvollste und praktikabelste Lösung darstelle. Im November fand dann eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Gemeinderates statt, in der Heinrich Schulte von der Kommunalberatung Schulte/Röder, Veitshöchheim, die Vorgehensweise und Auswirkungen der Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr vorstellte. Und bei der Jahresschlusssitzung des Gemeinderates wurde die Kommunalberatung Schulte/Röder auch mit der Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen beauftragt, um die Einführung der getrennten Abwassergebühr nach dem Grundstücksabflussbeiwert vornehmen zu können. Das Honorar für diese Arbeiten beläuft sich auf knapp 33 000 Euro.

Bürgermeister Decker erklärte, dass sich Werkausschuss und Gemeinderat aus rechtlichen und ökologischen Gründen grundsätzlich für die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr auf der Basis der Grundstücksbeiwerte ausgesprochen hätten.

Bürger werden beteiligt

Wichtig ist dem Werkausschuss und dem Gemeinderat auch, wie Bürgermeister Decker deutlich machte, dass noch eine umfassende Bürgerbeteiligung bei einer Aufklärungsversammlung erfolgt. Es würden auch Bürgersprechstunden für die Grundstückseigentümer angeboten, um eine transparente, bürgernahe Präsentation und damit auch eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern zu erreichen.