Druckartikel: Versicherung

Versicherung


Autor: red

Neukenroth, Sonntag, 09. November 2014

Wie Marc Bergauer vom Ergo-Versicherungsbüro in Kronach erklärt, hat die Fahrerin nicht grob fahrlässig gehandelt. Unter normalen Umständen kommt für den Schaden an der Bahn und de...


Wie Marc Bergauer vom Ergo-Versicherungsbüro in Kronach erklärt, hat die Fahrerin nicht grob fahrlässig gehandelt. Unter normalen Umständen kommt für den Schaden an der Bahn und den Verdienstausfall die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auf. Der Pkw-Schaden wird über die Kaskoversicherung abgewickelt.