Verhindern Umgehungspläne Bau einer Güllegrube?
Autor: Klaus Klaschka
Stadtsteinach, Dienstag, 13. Sept. 2016
Schwierig bis unmöglich wird die Umsetzung eines Bauvorhaben von Werner Groß in Unterzaubach, und das, obwohl ihm der Bauausschuss des Stadtrats am Montagab...
Schwierig bis unmöglich wird die Umsetzung eines Bauvorhaben von Werner Groß in Unterzaubach, und das, obwohl ihm der Bauausschuss des Stadtrats am Montagabend mehrheitlich nichts in den Weg legte.
Es gilt die Veränderungssperre
Der Landwirt hat bereits seit 2013 eine Baugenehmigung für eine Güllegrube auf seiner landwirtschaftlichen Fläche. Weil der bisherige Standort offenbar einen felsigen Untergrund hat, möchte er die Grube nun 50 Meter nördlicher bauen, und deren Volumen von 150 auf 300 Kubikmeter zu verdoppeln.Das Problem: Der neue Standort liegt im Bereich der geplanten Ortsumgehung von Stadtsteinach. Und seit die Pläne für die neue Bundesstraße 303 im Planfeststellungsverfahren ausgelegt sind, besteht auf diesem Gebiet eine Veränderungssperre. Das heißt: Dort darf nichts verändert werden.
Bürgermeister Roland Wolfrum (SPD) hielt es aufgrund dieser eindeutigen Veränderungssperre für angebracht, dem veränderten Bauvorhaben erst gar nicht zuzustimmen. Das sei "nicht legitim". Genauso sah es "laut bestehendem Recht" auch Andreas Sesselmann (FW).
Ob der Stadtrat denn die Interessen des Straßenbauamts vertrete oder nicht besser "im Interesse unserer Bürger entscheiden" wolle, schätzte Knud Espig (SPD) die Sache anders ein.
Landratsamt gefordert
Dass trotz der bestehenden Vorgaben das Vorhaben "eventuell mit Auflagen nicht doch genehmigungsfähig wäre", mochte Klaus Witzgall (CSU) nicht generell ausschließen. Er schlug deshalb vor, dass der Bauausschuss hierzu keine Entscheidung treffen und auf das Landratsamt verweisen sollte.
Die Genehmigungsbehörde sollte die Angelegenheit mit dem Straßenbauamt klären.Mit fünf zu drei Stimmen gab der Bauausschuss schließlich doch grünes Licht für das veränderte Vorhaben formell zu. Ob daraus Realität werden kann, liegt nun an der Entscheidung von Landrats- und Straßenbauamt beziehungsweise an der generellen Planung in Bezug auf die Ortsumgehung von Stadtsteinach. kkl