Verhärtete Fronten
Autor: Dieter Hübner
Trebgast, Mittwoch, 26. Januar 2022
Bauvorhaben Im Gemeinderat Trebgast gibt es seit Monaten ein Hickhack um die Änderung des Bebauungsplanes "Sommeracker". Hintergrund ist die Aufstockung eines Hauses.
Seit März letzten Jahres beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Genehmigung eines Bauvorhabens und hat sich dabei aktuell in eine Situation manövriert, die man mittlerweile als ziemlich verfahren bezeichnen kann.
Der Reihe nach: Im März 2021 führt die Anfrage eines Bewohners, sein bestehendes Haus auf dem Grundstück mit der Flurnummer 368/11 in der Gemarkung Trebgast aufzustocken, zu einem ersten Ortstermin des Bauausschusses. Die Anfrage wurde im Juni bei der Gemeinderatssitzung behandelt. Nachdem klar geworden ist, dass der für diesen Bereich gültige Bebauungsplan "Sommeracker" diese bauliche Veränderung nicht vorsieht, werden die verschiedenen Möglichkeiten einer Änderung diskutiert. Das Gremium entscheidet sich mehrheitlich für den planerisch und verwaltungstechnisch einfacheren Weg und stellt dem Bauwerber eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht.
Der im Oktober eingereichte Planentwurf stand im Dezember auf der Tagesordnung. Er sah die Errichtung eines Vollgeschosses und eines zusätzlichen Kniestocks im Dachgeschoss vor, so dass insgesamt eine Erhöhung des Firstes um 3,26 Meter erreicht werden würde.
Das ging weit über das hinaus, was sich der Gemeinderat vorstellen konnte. Das Gremium hielt einen Kniestock von 1,60 Meter und eine Firsthöhe von 1,60 Meter über dem Bestand für realistisch. Mit 9:3 (Gegenstimmen der SPD/WG) wurde mehrheitlich beschlossen, nach Änderung des vorliegenden Entwurfs unter Berücksichtigung der genannten Kriterien das Vorhaben zu billigen.
Architekturbüro beauftragt
Jetzt verstand der Bauwerber die Welt nicht mehr. Nach seinen Angaben hatte er im Anschluss an die Juni-Sitzung ein Schreiben der Gemeinde erhalten, in dem eine Aufstockung zugesagt wurde. Daraufhin habe er ein Architekturbüro beauftragt, einen Plan zu erstellen, für den ihm nicht unerhebliche Kosten entstanden seien.