Druckartikel: Verdient gemacht: Jürgen Petrautzki jetzt Altbürgermeister

Verdient gemacht: Jürgen Petrautzki jetzt Altbürgermeister


Autor: Rainer Lutz

Neustadt bei Coburg, Dienstag, 19. August 2014

von unserem Redaktionsmitglied Rainer Lutz Neustadt — Als Jürgen Petrautzki 1995 Nachfolger von Leonhard Weitz im Amt des Zweiten Bürgermeisters von Neustadt wurde, warnte man Ober...
Oberbürgermeister Frank Rebhan überreichte Jürgen Petrautzki (rechts) die Urkunde mit der Ernennung zum Altbürgermeister. Foto: Rainer Lutz


von unserem Redaktionsmitglied Rainer Lutz

Neustadt — Als Jürgen Petrautzki 1995 Nachfolger von Leonhard Weitz im Amt des Zweiten Bürgermeisters von Neustadt wurde, warnte man Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD): Ein "CSU-Hardliner" trete da den Posten seines Stellvertreters an. Einer, mit dem er es nicht leicht haben werde. Es kam anders. Das Verhältnis zwischen den beiden hätte nicht besser sein können. Bei der Stadtratssitzung am Montagabend überreichte Rebhan Petrautzki die Urkunde, die ihm den Titel Altbürgermeister zuerkennt.
"In den 19 Jahren der Zusammenarbeit hat sich ein tiefes Vertrauen und eine echte Freundschaft zwischen uns entwickelt", sagte Frank Rebhan. Natürlich sei er nicht immer mit Petrautzki einer Meinung gewesen. Doch beide hätten stets die Gewissheit gehabt, sich auf den anderen fest verlassen zu können.
Als "Baubürgermeister" habe es Jürgen Petrautzki stets verstanden, den gesamten Stadtrat hinter sich zu bringen, wenn es galt, bauliche Vorhaben in der Stadt in Angriff zu nehmen. "Wer lange weg war und nach Neustadt zurückkehrt, staunt, wie viel sich verändert hat in dieser Zeit", würdigte Rebhan die Leistung Petrautzkis für die Entwicklung der Stadt. Den Einheimischen, die mit der Entwicklung ihrer Stadt leben, falle das meist gar nicht so auf.
Nicht selten habe er, Rebhan, vom Rat des älteren Kollegen profitiert. Ein Rat, von dem er hofft, ihn auch in Zukunft noch zu bekommen, wenn er ihn braucht. Denn als Mitglied der CSU-Fraktion gehört Petrautzki weiter dem Stadtrat an.

Sterben wird teurer

Beschlossen wurde die neue Friedhofssatzung inklusive neuem Gebührenkatalog - Tenor: Sterben wird teurer! Doch im Vergleich zur letzten Überarbeitung im Jahre 2009 (damals stiegen die Gebühren um fast 30 Prozent) fällt die Anpassung diesmal mit einem erwarteten Anstieg von elf Prozent moderat aus. Wie Rechtsrätin Gabriele Amend informierte, wurden die neuen Gebühren mit einem Kostendeckungsgrad von 85 Prozent berechnet. Außerdem wurde bei den Kosten für die Friedhöfe ein Abschlag von 20 Prozent vorgenommen, weil Friedhöfe auch eine wichtige Funktion als öffentliche Grünanlagen hätten.
Mit den Gebühren und ihrer Berechnung hatten die Ratsmitglieder keine Probleme. Eher schon mit der Satzung an sich. Wolfram Salzer (SPD) ging es um die Familiengräber. Für sie gilt eine Verweildauer von 20 Jahren. Diese berechnet sich immer nach der letzten Beisetzung in das betreffende Grab. Danach kann das Grab eingeebnet werden. Bei Familiengräbern wird aber immer wieder ein Antrag gestellt, die Verweildauer zu verlängern. Nach der bisherigen Satzung konnte die Friedhofsverwaltung diesen Anträgen stattgeben.

Debatte um Baumbestattungen

Salzer fände es bürgerfreundlicher, den Passus zu ändern. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollte eine Verlängerung verweigert werden dürfen. "Ich möchte die Begründungspflicht bei der Stadt sehen, nicht beim Bürger", so Salzer. Die Mehrheit des Stadtrats folgte diesem Vorschlag nicht. Der Passus in der Satzung bleibt wie gehabt.
Bedenken anderer Art plagten Frank Altrichter (CSU). Dass die Satzung auch Baumbestattungen zulässt, die künftig auf dem Friedhof im Stadtteil Ebersdorf ermöglicht werden sollen, weil die Nachfrage nach dieser Bestattungsform steigt, stimmte ihn bedenklich. "Ich sehe da eine Änderung der Begräbniskultur und würde gerne zuerst eine Stellungnahme der Kirchen dazu einholen", bremste er den Satzungsentwurf.
Am Ende einigte man sich darauf, dass der Absatz zur Genehmigung von Baumbestattungen auf dem Friedhof in Ebersdorf (nicht in einem Waldgebiet) in der Satzung bleibt. Er wird jedoch erst aktiviert, wenn die Kirchen sich zur Frage positiv geäußert haben.