VdK registriert große Nachfrage nach Flexi-Rente
Autor: Redaktion
Forchheim, Dienstag, 26. Juni 2018
Die Flexi-Rente ist jetzt ein Jahr alt, und sie erfreut sich laut Deutscher Rentenversicherung großer Beliebtheit. In der Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK Bayern in Forchheim fällt laut Pressemi...
Die Flexi-Rente ist jetzt ein Jahr alt, und sie erfreut sich laut Deutscher Rentenversicherung großer Beliebtheit. In der Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK Bayern in Forchheim fällt laut Pressemitteilung in Beratungsgesprächen oft das Stichwort Flexi-Rente. "Ab Juli stehen nun die ersten Abrechnungen der Rentenversicherung an", erläutert Kreisgeschäftsführer Günther Edl.
Am 1. Juli 2017 trat die Flexi-Rente komplett in Kraft. Seitdem gelten für die vorgezogene Altersrente und die Erwerbsminderungsrente neue Hinzuverdienstregelungen. Bei Bezug einer Regelaltersrente darf man ohne Rentenkürzung unbegrenzt hinzuverdienen. Bei den vorgezogenen Renten, also für Schwerbehinderte, für langjährig Versicherte und für Erwerbsgeminderte gibt es dagegen Beschränkungen, die durch das neue Gesetz anders geregelt sind.
Bis zum 30. Juni 2017 galten noch starre Hinzuverdienstgrenzen. Der monatliche Hinzuverdienst durfte dabei maximal 450 Euro betragen und maximal zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Ab dem dritten Mal im selben Kalenderjahr wurde für jeden Monat, in dem der Hinzuverdienst überschritten wurde, die Rente stufenweise gekürzt. Seit Juli 2017 gibt es statt dieser starren monatlichen Hinzuverdienstgrenze eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Übersteigt das zusätzliche Einkommen innerhalb eines Kalenderjahrs diese Höchstsumme, wird die Rente zunächst nur um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt.
Geschäftsführer Edl führt dazu folgendes Beispiel an: Eine Rentnerin verdient zusätzlich 500 Euro pro Monat. Das ergibt im Jahr 6000 Euro. Nach altem Recht wurden wegen Überschreitens der starren monatlichen Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente von 1200 Euro nur noch zwei Drittel, also 800 Euro monatlich, gezahlt. Das ergab aufs Jahr gerechnet eine Einbuße bei der Rente von 4800 Euro. Nach neuem Recht erfolgt in diesem Beispiel keine Rentenkürzung mehr, weil die 6300 Euro nicht überschritten werden.
Aber Edl warnt gleichzeitig: In manchen Fällen könne das neue Flexi-Renten-Recht auch dazu führen, dass aufs Jahr gerechnet eine geringere Rente gezahlt wird als nach dem alten Hinzuverdienstrecht.
Da die Rentenversicherung im Voraus nur aufgrund einer Prognose die Rente auszahlen konnte, folgt nun erstmals ab Juli 2018 für die 2017 gezahlten Renten die nachträgliche endgültige Abrechnung. Im konkreten Fall beraten die VdK-Fachleute in der Geschäftsstelle Forchheim dazu gerne. Infos gibt es auch im Internet unter www.vdk.de/kv-forchheim. red