Vater würgt Sohn bis ins Koma
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Mittwoch, 17. März 2021
Bei dem Familienstreit kommt der Vater mit einer gefährlichen Körperverletzung und einer Bewährungsstrafe glimpflich davon.
Das, was zwischen Vater und Sohn zerbrochen war, ist bis heute nicht gekittet worden. Die Begegnung jedenfalls, welche die beiden Männer am Mittwoch im Amtsgericht Lichtenfels miteinander hatten, ließ kein Anzeichen auf Aussöhnung erkennen. Hier der Sohn, der gegen seinen Vater aussagte, und dort der Vater, der seinen Sohn gewürgt hatte.
Gericht berät nur kurz
Nach dem Prozess fiel das Urteil schnell. Nach nur wenigen Minuten der Beratung erschien das Gericht wieder im Saal 14, und Richter Matthias Huber trug das Urteil vor. "Uns ist bewusst, dass das ein dynamisches Geschehen gewesen ist", schaltete Huber dem Kommenden vor. Das bestand in einem Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Höhe von 18 Monaten Haft auf Bewährung. Drei Jahre wird die Bewährungszeit dauern, und als Auflage wird der Verurteilte 2500 Euro zu zahlen haben. Doch Huber hielt auch fest, dass es genauso gut zu einer Anklage wegen versuchten Totschlags hätte kommen können.
Der 17. September des vergangenen Jahres muss als Höhepunkt eines Vater-Sohn-Konfliktes betrachtet werden, der sich auf einem Bauernhof im östlichen Landkreis zutrug. Es war gegen 10.30 Uhr, und der 56-jährige Vater sprach mit seiner Frau auch über seinen Sohn. Das erregte dessen Interesse, und so stieg dieser die Treppe nach oben, und ab da schaukelte sich alles auf.
So sah es in dem Schöffengerichtsprozess unter Vorsitz von Richter Matthias Huber der Staatsanwalt Alexander Brandt. Spätestens als er in seiner Anklage darauf zu sprechen kam, dass der Angeklagte seinen im dritten Lebensjahrzehnt stehenden Sohn gewürgt habe und es dabei zu einem Würgetrauma kam, mochte der Verdacht aufsteigen, dass dieser Vorfall anstatt unter gefährlicher Körperverletzung auch unter versuchtem Totschlag hätte verhandelt werden können.
Massive Folgen der Würgeaktion
Denn die Folgen, welche das Würgen hatte, waren massiv. Es habe erst ein Husten eingesetzt und dann, obwohl die Hände des Vaters nicht mehr an seinem Hals gewesen sind, ein Luftmangel. Als der Sanitäter kam, hieß es nur: "Wir müssen intubieren (...) und wie ich aufgewacht bin, haben sie gesagt, dass ich 24 Stunden im Koma gelegen bin", berichtete der Sohn ohne sonderlichen Belastungseifer, allerdings auch ohne Blick für seinen Vater.
Wortgefecht artet aus
Was die beiden Männer so gegeneinander aufgebracht hatte, lag laut Sohn in einer vom Vater ausgesprochenen Ehrverletzung. "Ich hab ihm, glaub ich, zuerst eine gegeben, weil er die Aussage gebracht hat: "Was will ich denn mit meinem nebenraus gemachten Kind?" Dann sei er zu Fall gebracht worden und habe bald "beide Hände am Hals" gehabt.
Der Vater, neben Rechtsanwältin Kerstin Reeger sitzend, schilderte den Sachverhalt anders. "Das stimmt nicht ganz so", hob er an und versicherte, selbst Hurensohn genannt worden zu sein. Schlimmer noch: "Ich bin in den Bauch geschlagen worden (...) und dann hat er mir einen Beistelltisch hinterhergeworfen", so der Landwirt die Raserei seines Sohnes beschreibend. "Irgendwie musste ich ihn ja bändigen, denn ich kann mich ja nicht erschlagen lassen. Wir haben schon mehrere Vorfälle gehabt."