Urnenfläche für die Königsberger
Autor: Gerold Snater
Biebertal, Freitag, 07. Juli 2017
Der Königsberger Stadtrat befasste sich mit einer beliebten Bestattungsform und stellte die Weichen für das geplante Seniorenzentrum. Die Planungsvorgaben haben mit der öffentlichen Anhörung eine weitere Hürde genommen.
Die Stadtratssitzung in Königsberg am Dienstagabend drehte sich vor allem um die geplante Seniorenwohnanlage im Lauerbach sowie die Behandlung der Einwendungen zu dem Projekt. Ein privater Anbieter will in der Nähe der Stadthalle in Königsberg ein Seniorenheim errichten.
Zahlreiche Anregungen
Amtsleiter Johannes Mücke trug mit Bürgermeister Claus Bittenbrünn (FW) die Verbesserungsvorschläge, Anregungen, Änderungswünsche und Einwendungen der Behörden vor. Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben. Der Stadtrat besprach die Eingaben der Behörden und Verbände und entschied, wie damit verfahren werden soll. Ohne Gegenstimmen wurden die planungsrechtlichen weiteren Schritte beschlossenen. Damit hat der Bau des Seniorenheims eine weitere Hürde genommen. Im Zuge des Vorhabens kommt es zur Umsiedlung des geschützten Wiesenknopfameisenbläulings, und eine ökologische Baubegleitung wird eingesetzt. Ferner drehte es sich um die Nutzung eines Teils des "Alten Friedhofs" in Königsberg für Urnenbestattungen. Bürgermeister Bittenbrünn erläuterte, dass aufgrund der großen Anfrage nach Urnenbestattungen in einem durchgrünten Bereich die rechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des östlichen Teils des alten Friedhofs bei der Burkardskirche zu diesem Zweck mit dem Gesundheitsamt geprüft wurden. Da der genehmigte alte Friedhof nie entwidmet wurde und dort auch noch Grabanlagen bestehen, seien grundsätzlich keine Bedenken vorhanden und kein neues Widmungsverfahren erforderlich. Wegen der bestehenden Grabdenkmale müsse aber nach Erarbeitung einer groben Planung für die Aufteilung und Gestaltung mit der Denkmalpflege eine Abstimmung erfolgen. Die Grabstellen sollen ohne einzelne Kennzeichnung bleiben, wie es hieß, und die namentliche Nennung der Bestatteten soll auf einer gemeinsamen Tafel oder einem Stein erfolgen.