Druckartikel: Unversöhnliches Verfahren

Unversöhnliches Verfahren


Autor: Matthias Litzlfelder

Hallstadt, Dienstag, 20. März 2018

Im Arbeitsrecht zeigt sich vor den Gerichten Tag für Tag die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch entscheiden Gerichte darüber, ob eine Kündi...


Im Arbeitsrecht zeigt sich vor den Gerichten Tag für Tag die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch entscheiden Gerichte darüber, ob eine Kündigung rechtmäßig war, also, ob der Arbeitnehmer den Betrieb zurecht verlassen muss oder nicht. In der Praxis geht es in der Regel nur noch ums Geld, sprich um die Höhe des Abfindungsanspruchs. Das ist nicht verwunderlich. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Monaten vor Gericht treffen, um so eine Kündigung sachlich zu erörtern, dann ist das Arbeitsverhältnis längst in unversöhnlicher Weise zerrüttet. Für den Mitarbeiter bedeutet das: Er ist nahezu immer gezwungen, seinen Arbeitsplatz aufzugeben. So kommt es gehäuft zu Abfindungszahlungen, seltener zu Urteilen. Auch in Güteterminen vor Gericht geht es meist nur ums Geld. Wenn aber das Prinzip "Bloß kein Urteil" gilt, könnte man Abfindungshöhen irgendwann auch gleich gesetzlich festlegen.