Unterleinleiter schafft neues Bauland
Autor: Karl-Heinz Frank
Unterleinleiter, Freitag, 29. Mai 2015
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank Unterleinleiter — Mit 10:1 Stimmen hat der Gemeinderat Unterleinleiter beschlossen, für das Baugebiet "Gewend II" einen qualifizierten Beba...
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank
Unterleinleiter — Mit 10:1 Stimmen hat der Gemeinderat Unterleinleiter beschlossen, für das Baugebiet "Gewend II" einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen und in diesem Zusammenhang den bisherigen Bebauungsplan "Gwend" in Teilen zu ändern.
Der Geltungsbereich mit seinen beiden Grundstücken wird im Norden durch das bisherige Baugebiet "Gwend", im Süden und Osten von der Flur und im Westen von der Ortsrandbebauung begrenzt. Es wird ferner als "allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen.
Finanzieller Ausgleich
Der Diskussion vorausgegangenen war die Tatsache, dass eine Familie in dem abgeschlossenen Baugebiet "Im Gewend" ein neues Bauvorhaben realisieren wollte.
Dessen bisher als Landwirtschaftsfläche ausgewiesenes Grundstück musste dafür aber in Bauland umgewidmet werden.
In einer entsprechenden Kostenübernahmevereinbarung verpflichtete sich der Bauwerber jetzt dazu, die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen und auch die Wertsteigerung, die mit der Umwandlung in Baugebiet entsteht, finanziell auszugleichen.
Dadurch muss der Antragsteller an die Gemeinde einen anteiligen Quadratmeterpreis von etwa elf Euro entrichten. Er muss außerdem noch die Kosten für die Herstellung eine Zufahrt zu übernehmen.
Des Weiteren stimmte das Gremium mit 9:1 Stimmen - Gemeinderat Reinhold Geck (NWG) war aufgrund persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen - für den Erwerb von zwei gemeindlichen Teilflächen mit zusammen 33 Quadratmeter in der Kirchenstraße.
Damit soll ein bereits bestehendes Anwesen abgerundet und vergrößert werden - dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der gemeindliche Weihnachtsbaum auch weiterhin darauf stehen darf und der Käufer auch die dadurch entstehenden Nebenkosten trägt.
Durch Rücklagen gedeckt
Ohne Gegenstimme akzeptierte der Rat anschließend den Antrag der Kindertagesstätte St. Josef bezüglich eines 50-prozentigen Personalkostenzuschusses zur Einstellung einer Vorpraktikantin im neuen Kindergartenjahr 2015/2016.
Die dabei anfallenden rund 3000 Euro sind durch Rücklagen gedeckt, sagte der zuständige Kämmerer.