"Gleichgültigkeit dem Wert des Tieres gegenüber" attestierte Richter Stefan Hoffmann einem Landwirt aus dem westlichen Landkreis. Wegen Quälens von Wirbeltieren wurde dieser Mann auch zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Unbekannter vor Gericht war er nicht.
Betrug und auch Tierquälerei waren Vergehen, derer sich der Endvierziger schon schuldig gemacht hatte. Nun also wieder, als ihm zu Anfang 2015 zwei Tiere verendeten. "Unnötig und mit Qualen", wie Staatsanwalt Michael Imhof sich überzeugt zeigte. Was ihn dazu brachte, waren die Ergebnisse tierärztlicher Sektionen, die an der Kuh und dem Kalb vorgenommen wurden. Hatte die Kuh ein vereitertes Nierenbecken, so wies das Kalb eine starke Abmagerung auf.
Auch eine Infektion, zwei Wochen vor dem Verenden erkannt, blieb unbehandelt und bei dem weiblichen Rind seien gar offensichtliche Klauenprobleme aufgetreten.
Kein Bedauern
Zu all diesen Vorwürfen äußerte sich der Angeschuldigte sehr ungeschickt. Es war nichts zu hören von einem Bedauern, sein Vokabular ließ sogar vermuten, dass er eher eine Sache als ein Wesen in den Tieren vermutete. "Früh war sie im Stall gelegen und war kaputt", so seine Erinnerung an eines der Tiere. Einmal sagte der Bauer auch: "Muss man jedesmal den Tierarzt holen und zuspritzen? Ob das der Sinn ist, wenn es nicht mehr kann?" Aber so ließ Imhof die Sache nicht stehen und wollte wissen, wie sich der Bauer den Tod zweier an sich gesunder Tiere erklärt. "Das kommt vor.
Menschen sterben auch und keiner weiß, warum", so die durchaus trotzig wirkende Antwort, der noch ein Nachsatz folgte: "Ich hab' wenig Fresslust beobachtet - aber bei Leut' ist das auch manchmal so." Kopfschütteln bei Imhof, der sich an den Angeklagten wandte und formulierte: "Ich fasse zusammen: Aus Ihren Worten waren die Tiere nicht krank!" Erneut äußerte der Mann die Frage, ob man denn gleich den Tierarzt holen müsse, wenn ein Tier wenig säuft. Und nein, er habe es nicht für krank gehalten. "Ignorante Haltung" unterstellte Imhof und erinnerte den Angeklagten, dass er "ja nicht zum ersten Mal hier sitzt". Die erhellendste Aussage zu dem Fall kam von dem Tierarzt. Er sprach im Falle des Kalbs sogar von einer "hochgradigen" Abmagerung, von Parasitenbefall und einer Lungenentzündung. "Es muss Atemnot vorgelegen haben", erklärte der Veterinär und versicherte, dass dies der Tierhalter bemerkt haben müsse.
Zumindest hätte er sich Rat suchen müssen. Als vollumfänglich erwiesen sah Richter Stefan Hoffmann die Vorwürfe der Anklageschrift an. Dass die Tiere hätten leiden müssen, sah er als Gegebenheit. In seinem Urteilsspruch folgte er weitgehend der Forderung des Staatsanwalts und verhängte eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Drei Jahre wird die Bewährungszeit betragen und für den gleichen Zeitraum ist dem Bauern jedweder Umgang mit Rindern untersagt. Zudem muss er 2000 Euro an eine mildtätige Organisation zahlen. Hoffmann stellte klar, dass das Gericht auch ein für immer geltendes Verbot aussprechen könne.