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Unfallflüchtige kann ermittelt werden


Autor: Redaktion

Meeder, Sonntag, 05. Mai 2019

Mehr Glück hatte eine 55-jährige Fahrzeugbesitzerin. Ihr Opel Zafira war in der Nähe ihres Anwesens geparkt. Am Freitag, gegen 10 Uhr, sah ein Arbeiter einer dort befindlichen Baustelle, wie eine älte...


Mehr Glück hatte eine 55-jährige Fahrzeugbesitzerin. Ihr Opel Zafira war in der Nähe ihres Anwesens geparkt. Am Freitag, gegen 10 Uhr, sah ein Arbeiter einer dort befindlichen Baustelle, wie eine ältere Fahrzeugführerin beim Wenden gegen den Opel stieß. Sie stieg im Anschluss aus ihrem Pkw und schaute sich noch den Schaden, den sie angerichtet hatte an, fuhr dann aber einfach weiter. Der Zeuge notierte sich das Kennzeichen und begab sich zu der Geschädigten, um ihr den Vorfall mitzuteilen. Da die Verursacherin sich nicht bei ihr meldete, erstattete die Geschädigte Anzeige bei der Polizei. Der Schaden an der Heckstoßstange beträgt circa 1000 Euro, auf den die Fahrzeugbesitzerin dank des aufmerksamen Zeugen nicht sitzen bleibt. Gegen die 75-jährige Unfallverursacherin wird jetzt wegen Unfallflucht ermittelt.