Umbau ist erlaubt
Autor: Ekkehard Roepert
Gößweinstein, Montag, 13. Oktober 2014
Gößweinstein — Die Gemeinde hat einem Bürger aus dem Ortsteil Morschreuth genehmigt, seine Scheune umzubauen. Doch der Nachbar ist der Meinung, der Umbau verletze seine Rechte. Dah...
Gößweinstein — Die Gemeinde hat einem Bürger aus dem Ortsteil Morschreuth genehmigt, seine Scheune umzubauen. Doch der Nachbar ist der Meinung, der Umbau verletze seine Rechte. Daher zog der Nachbar vor das Verwaltungsgericht nach Bayreuth und klagte: Zum einen handele es sich um einen unzulässigen Überbau; zudem werde das Bauprojekt "unzulässigerweise für die Erschließung genutzt".
Ferner vertrat der Kläger bei der gestrigen Verhandlung die Auffassung, dass die Baugenehmigung auch deshalb rechtswidrig sei, weil das Landratsamt Forchheim gegen weitere bauliche Anlagen und gegen ungenehmigte Nutzungen nicht einschreite.
Das Gericht teilte die Auffassung des Klägers nicht. "Die Klage wurde abgewiesen", sagt Michael Lorenz, Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht. Begründung: "Die Baugenehmigung verletzt keine Nachbarrechte." Das heißt: Die Scheune kann umgebaut werden. Allerdings, so Lorenz, bleibe abzuwarten, ob der Kläger "in die zweite Instanz geht". roe