Um die Stellplätze muss es grün sein
Autor: Karl-Heinz Hofmann
Kronach, Freitag, 18. Oktober 2019
Karl-Heinz Hofmann Wieder wurde die Stadt mit einem bereits durchgeführten und jetzt nachgereichten Bauantrag konfrontiert. Diesmal lag den Mitgliedern des Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsauss...
Karl-Heinz Hofmann Wieder wurde die Stadt mit einem bereits durchgeführten und jetzt nachgereichten Bauantrag konfrontiert. Diesmal lag den Mitgliedern des Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses in der Sitzung am Donnerstag im Rathaus ein Antrag auf Errichtung von Stützwinkelmauern und Stellplätzen im Stadtteil Fischbach vor.
Versiegelung ist zu groß
Stadtplaner Daniel Gerber informierte, dass das Bauvorhaben im Bereich des gültigen Bebauungsplanes liege, allerdings sei das Vorhaben bereits ausgeführt. Der Eingriff in das bisherige Gelände und die 340 Quadratmeter große Betonpflasterfläche wirken überzogen und sind eine große Versiegelung. Daher wurde im Beschluss vermerkt, dass das gemeindliche Einvernehmen zwar erteilt wird, allerdings mit Bedenken und Missbilligung der Vorgehensweise. Der Bauherr hat für eine ordentliche Entwässerung zu sorgen, die nicht auf öffentliche Flächen geleitet werden darf. Eine Begrünung mit Grünordnungsplan ist nachzureichen. Tino Vetter (FW) und Angela Degen-Madaus (FL) sprachen sich gegen das Einvernehmen aus.
Ein ähnlicher Fall lag zur Wiedervorlage einer Baumaßnahme in Ruppen vor. Der Bauausschuss hatte dem Vorhaben in einer vorangegangenen Sitzung kein Einvernehmen erteilt. Nun meldete sich das Landratsamt mit einem Schreiben vom 1. Oktober und stellte fest, dass der Antrag bauplanrechtlich zulässig sei, und forderte die Stadt zu einer neuen Entscheidung auf. "Wir werden das akzeptieren und respektieren", kommentierte Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein (FW). Bernd Liebhardt (CSU) meinte, man könne das gemeindliche Einvernehmen erteilen, allerdings unter Missbilligung der Vorgehensweise. Dem stimmte das Gremium gegen die Stimmen von Tino Vetter und Angela Degen-Madaus zu.
Für eine Nutzungsänderung von Wohngebäude zu Gewerbefläche in Gehülz wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, jedoch unter der Voraussetzung, dass auf Veranlassung und Kosten des Bauherrn Sichthilfen zur Ausfahrt auf die B 303 installiert werden, die eine Verkehrsgefährdung ausschließen.
Hans Simon (SPD) wies auf die schwierige Situation in Gehülz hin, wo mehrere Grundstücksausfahrten auf die B 303 führen. Gegenüber der geplanten Baustelle befinde sich das Gasthaus Messelberger, das in einer ähnlich schwieriger Situation sei. Hier sei es noch zu keinen Zwischenfall gekommen, so Simon. Hans-Georg Simon (FW) fand den Vorschlag zur Anbringung von Verkehrsspiegeln angebracht: "Wenn sich eine Verkehrsgefährdung lindern lässt, sollten wir dafür stimmen."
Wohnungen statt Wirtschaft
Einer Nutzungsänderung über den Bau von Wohnungen in einer ehemaligen Gastwirtschaft in Neuses wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bei Gegenstimme von Hans-Georg Simon wurde ein Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung einer Containerabstellfläche und Schaffung von Parkplätzen in Neuses zugestimmt. Dazu wurden vom Stadtplaner folgende Hinweise vermerkt: Für die Überschreitung der Baugrenze um acht Meter wurde die Befreiung unter der Voraussetzung erteilt, dass die zu erhaltende Grünfläche mit ihrem Baumbestand nicht tangiert wird.