Trotz Überschuss bleiben nur 2000 Euro übrig

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Die im Oktober 2016 aufgestellte Globalkalkulation für die Abwassergebühr der Anschlussteilnehmer der Kläranlage Gößweinstein in Behringersmühle ist nahezu eine Punktlandung. Für den Zeitraum von 2017...

Die im Oktober 2016 aufgestellte Globalkalkulation für die Abwassergebühr der Anschlussteilnehmer der Kläranlage Gößweinstein in Behringersmühle ist nahezu eine Punktlandung.

Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 hatte der Marktgemeinderat damals eine Kanaleinleitungsgebühr von drei Euro pro verbrauchtem Kubikmeter Trinkwasser beschlossen. Jedes Jahr müssen seitdem die tatsächlichen Zahlen dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt werden.

Rund 485 000 Euro kostete im letzten Jahr der Betrieb der Abwasseranlage Gößweinstein. Von den Beitragszahlern gingen als Grund- und Einleitungsgebühren rund 510 000 Euro ein. Dies entspricht einer Überdeckung von rund 24 000 Euro 2018, prognostiziert war jedoch eine Unterdeckung von rund 22 000 Euro.

Die umzulegenden Jahreskosten haben sich gegenüber der Globalkalkulation zwar um rund 45 000 Euro reduziert, übrig bleiben aber dennoch nur rund 2000 Euro, weil die Kosten für Kanalsanierungen noch nicht angefallen sind.

2017 hatte sich das Ergebnis gegenüber der Globalkalkulation sogar um rund 126 000 Euro verbessert. Derzeit ist deshalb nicht damit zu rechnen, dass in Gößweinstein die Abwassergebühren ansteigen werden. Dies nahm der Rat zur Kenntnis, ebenso wie die Jahresrechnung 2018 mit einem Gesamthaushalt von knapp elf Millionen Euro.

Wiederholt stand die Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche eines Grundstücks der Gemarkung Leutzdorf und zweier Grundstücke sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes "Albertsgarten" in Wichsenstein auf der Tagesordnung. Zum zweiten und somit letzten Mal waren die Anregungen oder Einwendungen der Träger öffentlicher Belange abzuhandeln. Dies war eine recht langwierige und bei der großen Hitze besonders ermüdende Arbeit, weil über jede Stellungnahme einzeln abgestimmt werden musste. Herausgekommen ist dabei allerdings nichts anderes als bei der ersten Anhörung.

Bezüglich der Honorarrechnungen des Architekten, der die Sanierung des Rathauses geplant hatte, hat sich man sich inzwischen auf einen Vergleich geeinigt, der eine Einmalzahlung an den Architekten in Höhe von 21 900 Euro zum Inhalt hat.

Zugestimmt wurde dem Kauf zweier Grundstücke und dem Abriss der Gebäude auf einem Grundstück, um den geplanten Multifunktionsplatz am Friedhof in Gößweinstein errichten zu können. Ein Förderantrag dazu wird gestellt.