Tollerei bringt mächtig Ärger
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Mittwoch, 23. November 2016
Ein 18-Jähriger klaute nach einem Discobesuch in Knetzgau einen herausgerissenen Straßenpfosten - und wurde erwischt. Sein jugendlicher Übermut bringt ihm 20 Sozialstunden für den vollkommen sinnlosen Diebstahl ein.
Für die Polizei war es ein klarer Fall von Diebstahl, als sie am frühen Sonntagmorgen um kurz nach vier Uhr den 18-Jährigen auf dem Heimweg von der Knetzgauer Diskothek sah. Unterm Arm hatte der nämlich das Corpus Delicti geklemmt - einen herausgerissenen Straßenpfosten. Das Haßfurter Jugendgericht verurteilte nun den Teenager wegen Diebstahls zu 20 gemeinnützigen Arbeitsstunden.
Über das Motiv für diese sinnlose Tat kann man nur spekulieren. Wollte der Jugendliche den Pfosten als Dekoration in seinem Zimmer präsentieren? Wollte er - wie er in seiner Einlassung halblaut sagte - den gefundenen Pfahl tags darauf bei der Gemeindeverwaltung zurückgeben? Oder war es Gedankenlosigkeit, Dummheit und grenzenlose Naivität, wie Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich meinte? Wenn es beim Jugendgericht eine Wahl zum "Vollpfosten des Jahres" gäbe, hätte der Bursche vermutlich beste Chancen.
Völlig nüchtern
Ein ansonsten häufig anzutreffendes Motiv jedenfalls scheidet aus: Alkohol. Als die Beamten den Pfostendieb blasen ließen, zeigte sich, dass der "sauber" war. Was umso erstaunlicher ist, als er sozusagen frisch aus der Disco kam. Heinrich beschrieb dessen Persönlichkeit mit den Worten: "Er erfasst viele Situationen nicht realistisch und begreift einfach noch nicht, um was es im Leben geht."
Dabei hätte er beste Voraussetzungen, einen unbescholtenen Lebenswandel zu führen. Er kommt aus einem intakten Elternhaus, war Ministrant und ist eingebunden in einen Sportverein. Zurzeit befindet er sich in einer von der Arbeitsagentur geförderten Berufsfindungsmaßnahme.
Der Pädagoge des Jugendamtes sah in Bezug auf das Diebesgut keine "Zueignungsabsicht" und schlug die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen vor. Da der Beschuldigte bereits im April dieses Jahres wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht stand und verurteilt wurde, kam dies für Staatsanwalt Arno Ponnath nicht infrage.
Der Haßfurter Jugendrichter Martin Kober machte in seiner Urteilsbegründung dem Jugendlichen nochmals unmissverständlich klar, wie er sich hätte verhalten müssen: "Fremde Sachen müssen Sie liegen lassen oder telefonisch die Polizei verständigen!"
Mit der Ausrede, geklaute Dinge anderntags zurückgeben zu wollen, sagte Kober weiter, könnte jeder Dieb kommen.
Zum Verzicht auf Rechtsmittel konnte sich der unkonzentriert wirkende Verurteilte noch nicht entschließen. Von daher hat er eine Woche Zeit, schriftlich gegen das Urteil Berufung einzulegen.