Tierseuche breitet sich aus
Autor: Andreas Lösch
LKR Haßberge, Donnerstag, 07. März 2019
Wegen der Blauzungenkrankheit gelten in der Region erhöhte Vorsichtsmaßnahmen. Der Kreis Haßberge liegt teilweise in einem Sperrgebiet. Zu einem Ausbruch ist es hier bislang aber noch nicht gekommen.
Andreas Lösch Derzeit ist der Kreis Haßberge zu Teilen Sperrgebiet nach dem Tierseuchenrecht. Der Grund: Die Blauzungenkrankheit. Eine "virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder", heißt es von Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit mit Sitz auf der Insel Riems (Mecklenburg-Vorpommern). Ziegen, Neuweltkameliden (unter anderem Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer seien ebenfalls empfänglich für die Krankheit.
Betroffen vom Sperrgebiet sind nach Mitteilung des Landratsamtes Haßberge derzeit die Kommunen Rauhenebrach, Oberaurach, Knetzgau, Wonfurt, Eltmann, Sand am Main, Theres und Gädheim.
Erweiterte Restriktionszone
Zwar seien hier noch keine Erreger der Krankheit festgestellt worden, die betroffenen Gemeinden und Städte lägen aber in einer gesetzlich vorgeschriebenen Restriktionszone, die in einem Radius von 150 Kilometer um einen Ort eingerichtet wird, in dem die Krankheit festgestellt wurde. Im Dezember 2018 wurde in einem Bestand im Landkreis Raststatt (Baden Württemberg) die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) amtlich festgestellt. "Durch einen Ausbruch im Rems-Murr-Kreis" liegen jetzt auch die oben genannten Gemeinden des Landkreises Haßberge innerhalb einer erweiterten Restriktionszone, erklärt das Landratsamt Haßberge. Die erweiterte Zone umfasse "Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zur Gänze, Hessen, NRW und Bayern in Teilen".
Verschiedene Bestimmungen
"Das ist bei allen Tierseuchen so, dass eine Zone gezogen wird, in der verschiedene Maßnahmen unternommen werden müssen", teilt das Landratsamt mit. "Beim Handel mit Tieren aus den Restriktionszonen kommt es zu Beschränkungen." Es müssen verschiedene Bestimmungen eingehalten werden. Wer innerhalb des Sperrgebiets Zucht-, Nutz- oder Schlachttiere transportieren will, muss eine entsprechende "Tierhalteerklärung" an das Landratsamt übermitteln, zudem dürfen die Tiere am Tag des Transportes keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit (Englisch genannt "Bluetongue disease", kurz BT) aufweisen.
Strengere Auflagen
Beim Transport aus dem Sperrgebiet heraus sind die Auflagen strenger, so können etwa geimpfte Tiere ab einem Alter von drei Monaten bewegt werden, wenn eine Grundimmunisierung nachweisbar ist und weitere Bedingungen erfüllt sind. Schlachttiere ohne gültigen Impfschutz können laut Landratsamt nur dann zum Schlachten außerhalb eines Sperrgebiets gebracht werden, wenn eine "Bestätigung des Freiseins von Anzeichen der Blauzungenkrankheit durch den Tierhalter" vorhanden ist, "die dem amtlichen Tierarzt am Schlachthof zu übergeben ist".