Suche nach einer neuer Nutzung
Autor: Thomas Malz
Münnerstadt, Dienstag, 27. April 2021
Die ehemalige Turnhalle am Jugendhaus am Dicken Turm gehört zusammen mit einer Teilfläche des Innenhofes bald der Stadt. Nun sind Ideen gefragt, was damit werden soll.
Weit hatten es die Stadträte nicht: Zu Beginn der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Montagabend in der Alten Aula besichtigten die Stadträte die Turnhalle des früheren Gymnasiums unmittelbar daneben. Die Halle wird bald in das Eigentum der Stadt übergehen, sagte Bürgermeister Michael Kastl (CSU). Nun müssten sie überlegen, wie man sie nutzen könnte. Auch im Außenbereich sahen sich die Stadträte um. Das Spielfeld und die Halle erwirbt die Stadt von der Carl-von-Heß'schen Sozialstiftung, die das frühere Jugendhaus am Dicken Turm gekauft hat.
Im Außenbereich sollen innenstadtnahe Parkplätze und vor allen ein Durchgang entstehen, der den Schulgürtel Gymnasium/BBZ, das Seniorenzentrum St. Elisabeth und den Parkplatz Lache mit der Altstadt verbindet. Ein Teilbereich bleibt bei der Sozialstiftung, idealerweise werden beide Teilbereiche gemeinsam gestaltet, sagte der Bürgermeister. Dabei wird die Stadt die Federführung übernehmen.
In der Alten Aula ging Michael Kastl noch einmal kurz auf die Turnhalle ein, dann nahmen die Ausschussmitglieder zwei Punkte kurzfristig neu auf die Tagesordnung: Die Bauanträge waren kurz nach dem Versenden der Sitzungseinladung bei der Stadt eingegangen und sollten gleich mit erledigt werden. Größere Probleme gab es mit den Bauanträgen nicht. Nur mit der Anwendung der Gestaltungssatzung (Altstadtsatzung) beziehungsweise mit Befreiungen von der Satzung mussten sich die Ausschussmitglieder eindringlich beschäftigen.
Gestaltungssatzung greift
Das war bei einem ein Antrag aus der Altstadt auf Pflasterung einer Hoffläche und Erneuerung des Hoftores der Fall. Während die Pflasterung zulässig ist, sah das beim Hoftor ein wenig anders aus. Neue Hoftore müssen entweder aus Holz oder als Stahlkonstruktion mit senkrechten Stäben gefertigt werden, das bestehende Hoftor mit Wellblechfüllung hätte allerdings Bestandschutz und passt auch nach Ansicht der Verwaltung optisch harmonischer ins Gesamtbild des Gebäudes aus den 1950er Jahren als ein Hoftor mit senkrechten Stäben. Der Eigentümer hat allerdings zu verstehen gegeben, dass es keinen Sinn mache, das Hoftor instand zu setzen, weil es abgewirtschaftet ist. Das bestätigte auch Britta Bildhauer (SPD). Es gebe ja keine große Veränderung, weil das neue Tor ganz ähnlich dem alten ist. Deswegen sprachen die Ausschussmitglieder einstimmig die notwendige Befreiung von der Gestaltungssatzung aus.
Keine Probleme gab es beim Bauantrag über die Errichtung einer Gerätehalle mit Garagengebäude in Fridritt und einem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Wermerichshausen. Gegen den Bau einer kleinen Sauna in Münnerstadt gab es ebenso keine Einwände wie bei der Nutzungsänderung des Hauses Barbara in Maria Bildhausen, das künftig von einer betreuten Wohngruppe genutzt wird. Dann aber kam erneut die Gestaltungssatzung ins Spiel: beim Antrag auf Erneuerung von Fenstern an einem Gebäude in der Altstadt.
Das Gebäude, das zwischen 1850 und 1918 entstanden ist, ist stark überformt, das ursprüngliche Gebäude kaum mehr zu erkennen. Trotzdem wird es als ortsbildprägend eingestuft. Geplant war der Einbau von Kunststofffenstern in anthrazit, außerdem sollten Rollläden außen aufgesetzt angebracht werden. Beides widerspricht der Gestaltungssatzung. Fenster sollten aus Holz sein und müssen ab einer Breite von 90 Zentimetern zweiflügelig ausgeführt werden. Rollläden dürfen nicht außen aufgesetzt werden und sind zu überputzen.
Plastikfenster schon drin
Die Eigentümer hatten dagegen gehalten, dass bereits seit vielen Jahren Kunststofffenster verbaut sind, die ausgetauscht werden sollen. Mit der Farbgebung wollen sie sich der Nachbarschaft anpassen. Der Einbau von Rollladenkästen im Inneren des Hauses sei wegen alter Balken nicht möglich.
Die Verwaltung hatte verschiedene Beschlussvorschläge formuliert, schnell zeichnete sich ab, dass Abweichungen von der Gestaltungssatzung möglich sind: Beispielsweise mit einflügeligen Plastikfenstern mit aufgeklebter Mittelsprosse. Allerdings müssen diese weiß oder zumindest hell sein. Die Stadt erteile bezüglich der Rollläden schon viele Befreiungen von der Altstadtsatzung, allerdings wollte er kein neues Fass aufmachen, sagte Michael Kastl. Die Eigentümer können die Rollläden nur nur in die Fensteröffnung verbauen und müssten die Fenster selbst dementsprechend verkleinern. So wurde es einstimmig beschlossen.
Die beiden Nachträge, der Neubau eines Hauses in Großwenkheim und ein Anbau zur Herstellung von Barrierefreiheit ebenfalls in Großwenkheim waren reine Formsache.