Druckartikel: Streuobst & Naturschutz

Streuobst & Naturschutz


Autor: Josef Hofbauer

Kirchehrenbach, Dienstag, 03. Dezember 2019

Seit Anfang des Jahres tobte im Landkreis Forchheim der Streit um die Streuobstwiesen, weil sie unter Schutz gestellt werden sollten.
Einige Landwirte griffen zu drastischen Maßnahmen. Foto: Josef Hofbauer


Vorausgegangen war das Volksbegehren zum Artenschutz, das im Landkreis Forchheim 18,9 Prozent Zustimmung erhalten hatte.

Doch die Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" und die Biotopkartierung spalten die Bevölkerung. Die Landwirte würden von den Naturschützern nicht mehr als Landschaftspfleger gesehen, sondern als Zerstörer eines fränkischen Wahrzeichens: der Streuobstwiesen, klagen Bauern.

Kahlschlag statt Naturschutz

Das geht soweit, dass Bauern bei ihren alten Obstbaum-Beständen, die unter Naturschutz gestellt werden sollten, die Säge ansetzten. Der Forchheimer Landtagsabgeordnete Sebastian Körber (FDP) zeigt dafür Verständnis. In einer schriftlichen Anfrage an die Regierung und macht er Druck, die Auswirkungen des Volksbegehrens für die Landwirte auch zu konkretisieren. "Die bis heute undefinierten Begriffe, was denn jetzt wie ein Biotop ist, und das Agieren sind es, was die Landwirte zu Axt und Säge treiben: Verrat und die Furcht, in Zukunft nicht mehr frei über den eigenen Besitz entscheiden zu dürfen", wirft Körber der Staatsregierung vor.

Gesetzesinitiative

Nichtsdestotrotz stimmen die Mitglieder des Bayerischen Landtages mit einer deutlichen Mehrheit (167 dafür, 25 dagegen, fünf Enthaltungen) für den Gesetzesentwurf (Volksbegehren "Rettet die Bienen"). Auch das begleitende "Versöhnungsgesetz", mit dem unter anderem Härten für Landwirte abgefedert werden sollen, wurde mehrheitlich angenommen.

Die Initiative "Natürlich Bayern" mit einem Gesamtvolumen von drei Millionen Euro ist Teil des "Blühpaktes Bayern" und ein erster Baustein zur Umsetzung des Begleitgesetzes zum Volksbegehren Artenvielfalt.

"Wir haben ein prall gefülltes Artenschutzpaket geschnürt. Das ist ein Meilenstein für den Schutz der Artenvielfalt", unterstreicht Umweltminister Thorsten Glauber (FW). Die Regierung wolle wieder Vertrauen schaffen. "Die untauglichen Regelungen des Volksbegehrens würden praxistauglich umgesetzt. Entsprechende Ergänzungen würden vorgenommen, so Glauber, der versichert: Die Definition von Streuobstwiesen werde aktuell "rechtssicher" überarbeitet. Um Missverständnisse auszuräumen, sei im Umweltausschuss beschlossen worden, dass die Staatsregierung eine Rechtsverordnung erlässt, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen Streuobstwiesen künftig gesetzlich geschützte Biotope sind.

Öko-Modellregion

Außerdem wird die Fränkische Schweiz (Kommunen der Landkreise Bayreuth und Forchheim) eine von 15 Öko-Modellregionen. Das Ziel formulierte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) so: "Die Produktion heimischer Bio-Lebensmittel und das Bewusstsein für regionale Identität sind äußerst wichtig."

Mehr Mitspracherecht

Dennoch sind die Bauern unzufrieden mit der Politik. Mit Mahnfeuern machen sie im Dezember auf eine existenzbedrohende Gesetzgebung aufmerksam. Sie fordern künftig mehr Mitspracherecht bei allen gesetzlichen Regelungen, die in irgendeiner Weise die Landwirtschaft betreffen.