Druckartikel: Streit um Schulungen

Streit um Schulungen


Autor: Simone Bastian

Coburg, Freitag, 19. Februar 2016

Normalerweise geht es vor dem Arbeitsgericht um Kündigungen oder Abmahnungen. Doch gelegentlich prallen dort auch Unternehmen und Betriebsräte aufeinander. ...


Normalerweise geht es vor dem Arbeitsgericht um Kündigungen oder Abmahnungen. Doch gelegentlich prallen dort auch Unternehmen und Betriebsräte aufeinander. Nicht alle Verfahren sind so verwickelt wie das oben beschriebene. Doch am Donnerstag, nach einem langen Prozesstag, riss bei Richter Ronny Heinkel der Geduldsfaden.
"Das ist Kindergarten", schimpfte er, vor sich drei Aktendeckeln zu Verfahren, in denen der Betriebsrat eines anderen Coburger Unternehmens aus der Metallbranche die Teilnahme an bestimmten Seminaren eingeklagt hatte. Ein Betriebsratsmitglied sollte zu einer Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder fahren, der neu ins Amt gekommene Schwerbehindertenvertreter sollte für seine Amtspflichten entsprechend ausgebildet werden, und außerdem hatte der Betriebsrat ein Seminar zum Thema "Mobbing" buchen wollen. Alles schon im Jahr 2015, doch der Arbeitgeber verweigerte die Zustimmung beziehungsweise die Zusage, dass er die Kosten dafür übernimmt. Weil diese Zusage fehlte, belegte der Betriebsrat die Seminare nicht - und klagte. Für 2016 hat der Betriebsrat die Seminarwünsche erneut beim Arbeitgeber eingereicht - und gleich eine Klage dazu.
Doch als Stephan Satoris, Anwalt des Betriebsrats und vom DGB, und Alexander Hennemann, Anwalt des Unternehmens und vom Arbeitgeberverband Bayme, ernsthaft darüber diskutierten, ob ein Betriebsratsmitglied, das eine entsprechende Schulung braucht, überhaupt geeignet ist, Mitglied des Wirtschaftsausschusses zu sein, wurde Heinkel deutlich: "Es kann doch nicht das Bestreben der Geschäftsführung sein, mit dem Betriebsrat auf diese Art zu kommunizieren! Sie sitzen jede Woche zusammen, und dann führen Sie Prozesse über Formalien." Doch so richtig voran kam die Kommunikation zwischen den beiden Parteien nicht, zumindest nicht im Gerichtssaal. "Dann stellen Sie Ihre Anträge - ich will jetzt nach Hause", sagte Heinkel irgendwann müde. sb