Druckartikel: Streit um Funkturm

Streit um Funkturm


Autor: Richard Sänger

Heßdorf, Montag, 07. Oktober 2019

Bei Klebheim soll ein Mast gebaut werden. Der Standort wurde diskutiert.


Die geplante Errichtung eines Funkmastes durch die Deutsche Funkturm GmbH erregt schon seit 2013 die Gemüter im Heßdorfer Ortsteil Klebheim und beschäftigte immer wieder den Gemeinderat. Jetzt kommt wieder Bewegung in die Angelegenheit.

Die Deutsche Funkturm GmbH Nürnberg hatte im Juni 2013 einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Antennenträgers auf dem Grundstück Flurnummer 948 nahe Klebheim beantragt. Zu diesem Bauantrag war mit Beschluss des Gemeinderates das gemeindliche Einvernehmen verweigert worden. Gegen diesen Ablehnungsbescheid hat die Deutsche Funkturm GmbH Klage beim VG Ansbach erhoben. Es ist einvernehmlich abgesprochen, dass dieses Verfahren beim VG Ansbach bis auf Weiteres ruht.

Bei Gesprächen hatte die Deutsche Funkturm GmbH einen alternativen Standortvorschlag eingebracht. Dazu wurde ein baurechtlicher Vorbescheid zum Neubau eines 40 Meter hohen Schleuderbetonmastes auf Fl.-Nr. 931 der Gemarkung Hannberg (Nähe Klebheim) beantragt. Dazu wurde im September 2016 wiederum die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verweigert und mit Bescheid vom 6. Juni 2017 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid hat die Deutsche Funkturm GmbH Klage erhoben und aktuell ist auch diese Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängig.

Außerhalb dieser gerichtsanhängigen Verfahren fand im September 2019 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt ein Termin mit der Zielsetzung statt, die unterschiedlichen Standpunkte der Gemeinde und der Deutsche Funkturm GmbH anzunähern.

Kompromiss gefunden

Laut zwingender Vorgabe der Bundesnetzagentur ist die Deutsche Funkturm GmbH verpflichtet, eine ausreichende Autobahnversorgung sicherzustellen. Dazu ist ein Maststandort in unmittelbarer Autobahnnähe notwendig, denn der Bereich um Klebheim ist derzeit aufgrund bestehender Funklöcher deutlich unterversorgt. Beim Gespräch im Landratsamt wurde der Gemeinde vorgeschlagen, sich zwischen den Grundstücken Fl.-Nr. 948 und 931 entscheiden. Die rechtliche Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei hat jetzt ergeben, dass nach der aktuellen Rechtsprechung von einer gerichtlichen Bestätigung eines Standortantrages auszugehen ist. Der Gemeinderat stellte deswegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Antennenträgers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 931 der Gemarkung Hannberg mit den Maßgaben in Aussicht, dass die Anlage im südlichen Grundstücksbereich errichtet wird und Richtantennen nicht auf Klebheim ausgerichtet werden.