Straßenbeiträge abgeschafft - Berufungsgang der Stadt entscheidet sich am Dienstag
Autor: Andreas Oswald
Forchheim, Mittwoch, 25. Juli 2018
Andreas Oswald Jetzt gibt die Stadt offiziell bekannt, dass ab 1. Januar 2018 keine Straßenausbaubeiträge mehr in Forchheim erhoben werden. Unabhängig davon wird aber noch am kommenden Dienstag vor de...
Andreas Oswald
Jetzt gibt die Stadt offiziell bekannt, dass ab 1. Januar 2018 keine Straßenausbaubeiträge mehr in Forchheim erhoben werden. Unabhängig davon wird aber noch am kommenden Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof München entschieden, ob ein Anlieger der Kasernstraße tatsächlich Recht behält, der gegen die erhobenen Ausbaubeiträge geklagt und in erster Instanz gegenüber der Stadt gesiegt hatte.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth war im vergangenen Jahr zu dem Urteil gekommen, dass die Kasernstraße als Haupterschließungs- und nicht als Anliegerstraße zu werten sei. Es geht dabei um 4 500 Euro, die die Stadt an den Anlieger zurückzahlen müsste. Dagegen hat die Stadt Berufung eingelegt, über die nun kommende Woche in höherer Instanz in München entschieden wird.
Dieses Urteil wird auch die Anlieger in der Jagdstraße interessieren, die mit ihrem Widerspruch aus gleichem Grunde Gewehr bei Fuß stehen. Die Stadt macht in ihrer amtlichen Bekanntmachung jedoch darauf aufmerksam: "Bescheide, die vor dem 1. Januar 2018 erlassen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Anhängige Rechtsverfahren werden von den Widerspruchsbehörden nach der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage entschieden."
Es werden nur keine Straßenausbaubeiträge mehr für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege sowie deren Beleuchtung erhoben.