Straßenausbaubeitragssatzung: SPD nimmt die Abgeordneten in die Pflicht

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Die Kreisverbände der SPD in Stadt und Landkreis Coburg fordern eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes in Bayern. Dafür informierten die beiden Vorsit...

Die Kreisverbände der SPD in Stadt und Landkreis Coburg fordern eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes in Bayern. Dafür informierten die beiden Vorsitzenden Stefan Sauerteig (Stadtverband) und Carsten Höllein (Landkreis). Denn im Gesetz steht, dass die Städte und Gemeinden bei Grundstückseigentümern Beiträge für den Ausbau von Ortsstraßen erheben sollen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hat das bestätigt: Die Kommunen sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen. "Wir halten die finanziellen Belastungen, die daraus für den Bürger erwachsen können, für ungerecht und sozial nicht ausgewogen", macht Carsten Höllein deutlich.
"Das Instrument ist nicht geeignet, Belastungen fair zu verteilen", fügt Stefan Sauerteig, hinzu. Zuständig für das Kommunale Abgabengesetz des Freistaates ist der Bayerische Landtag. "Wir appellieren deshalb an die beiden Landtagsabgeordneten Jürgen Heike (CSU) und Susann Biedefeld (SPD), mit einer gemeinsamen Initiative im Landtag auf eine Änderung des Gesetzes hinzuwirken", fordern die beiden Kreisvorsitzenden.
Wenig hilfreich seien Scheingefechte mit Kommunalpolitikern oder dem Landratsamt, erklären beide. In den vergangenen Monaten hatten mehrere Kommunen im Landkreis, die noch keine Straßenausbaubeitragssatzung hatten, eine solche erlassen, nachdem das Landratsamt Coburg das gefordert hatte. Die Stadt Coburg hat noch keine solche Satzung, wird sie aber erlassen müssen, sobald sie Kredite aufnehmen will. Denn vorher müssen Städte und Gemeinden jede zur Verfügung stehende Einnahmequelle ausnutzen. Städte und Gemeinden müssen das Gesetz umsetzen, sind Sauerteig und Höllein überzeugt: Alles andere sei ein Rechtsbruch. Es gebe aber Alternativen zur Straßenausbaubeitragssatzung, und der Landtag solle darüber nachdenken. So könnte den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit gewährt werden, ob sie eine Satzung erlassen, oder es könnte eine jährlich gleichbleibende Abgabe eingeführt werden, die sich ähnlich wie die Grundsteuer am Einheitswert orientiere. red