Stellplätze müssen ausreichen
Autor: Richard Sänger
Heßdorf, Sonntag, 06. Sept. 2020
Einstimmig abgelehnt wurde im Heßdorfer Gemeinderat der Antrag einer Pension zur Umnutzung einer Garage und eines Lagerraums zu Pensionszimmern. Im Antrag werden keine weiteren Stellplätze nachgewiese...
Einstimmig abgelehnt wurde im Heßdorfer Gemeinderat der Antrag einer Pension zur Umnutzung einer Garage und eines Lagerraums zu Pensionszimmern. Im Antrag werden keine weiteren Stellplätze nachgewiesen, und zudem sorgte für Unmut im Rat, dass der Umbau bereits begonnen wurde. Nun muss der Antragsteller einen Stellplatznachweis für das gesamte Objekt vorlegen.
Auch beim Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Untermembach an der Hochstraße gab es Gegenstimmen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Untermembach 2" ist für die Dachform nur Sattel- oder Walmdach zulässig. Zwar werden vier Stellplätze, wie baurechtlich gefordert, nachgewiesen, aber das ist einigen Räten zu wenig. Die Praxis in der Gemeinde zeige, dass bei drei Familien die vier Stellplätze nicht ausreichen. "Bewertungsgrundlage für die Gemeinde ist aber nur das Baurecht, und das ist erfüllt", erklärte Verwaltungsleiter Martin Hofmann. Der Bauantrag wurde mit fünf Gegenstimmen angenommen. sae