Stadträte haften nicht
Autor: Ronald Heck
Forchheim, Freitag, 27. Oktober 2017
Mitglieder des Stadtrats haben in den vergangenen Monaten beim Forchheimer Rechtsamt nachgefragt, ob und unter welchen Umständen sie für ihr Abstimmungsverh...
Mitglieder des Stadtrats haben in den vergangenen Monaten beim Forchheimer Rechtsamt nachgefragt, ob und unter welchen Umständen sie für ihr Abstimmungsverhalten zivil- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden können. Darüber gab bei der Stadtratssitzung am Donnerstag Oberrechtsrat Till Zimmer Auskunft:
Gegenüber Dritten haften Stadtratsmitglieder zivilrechtlich gar nicht. Allerdings haftet die Stadt, wenn durch einen Beschluss ein Schaden entsteht. Strafrechtlich müsste ein Vorsatz bestehen.
Die Frage sei im Zusammenhang mit den größeren anstehenden Themen wie dem Umzug der SpVgg Jahn Forchheim oder der Fusion der Krankenhäuser in Forchheim und Ebermannstadt aufgekommen. red