Stadt erhöht die Hebesätze maßvoll
Autor: Sabine Weinbeer
Eltmann, Donnerstag, 28. April 2016
Eltmann verlangt mehr Geld bei Grund- und Gewerbesteuer. Tatsächlich soll sich das allerdings nur bei den Berechnungsgrundsätzen für Schlüsselzuweisung und Kreisumlage auswirken. Ist aber wohl notwendig.
Die Stadt Eltmann reagiert auf eine Rüge der Rechtsaufsichtsbehörde und erhöht ihre Steuerhebesätze. Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch, die Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer einheitlich auf 330 Prozent festzulegen.
Schon im Jahr 2015 hatte der Finanz- und Personalausschuss über die Steuerhebesätze diskutiert, denn bei der Prüfung des Haushalts 2015 hatte die Rechtsaufsichtsbehörde bemängelt, dass die Stadt Eltmann ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfe. Von dort wurden Hebesätze von 350 Prozent für die Grund- und 340 Prozent für die Gewerbesteuer vorgeschlagen. Mittlerweile wurde der kommunale Finanzausgleich neu strukturiert und die Steuerkraft neu berechnet.
Die Berechnungsbasis ist daher jetzt ein Hebesatz von 310 Punkten (vorher 300). Das wirkt sich auf die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen ebenso aus wie bei der Festsetzung der Kreisumlage.
Auch bei den Haushaltsberatungen 2016 stellten die Stadtratsmitglieder fest, dass die Aufwendungen stärker steigen als die Einnahmen der Stadt und dass die Hebesätze angepasst werden müssen. Zur Gewerbesteuer erläuterte der Kämmerer Ernst Rippstein, dass eine Erhöhung im vorgesehenen Maße für die Eltmanner Gewerbebetriebe kostenneutral sei, weil sie bis zu einem Hebesatz von 380 Punkten an anderer Stelle wieder abgesetzt werden kann. Mehrausgaben hätten nur Kapitalgesellschaften, sagte er.
Der Stadtrat legte die Hebesätze für beide Steuerarten auf 330 Punkte fest.
Damit liege Eltmann noch immer deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen, so Bürgermeister Michael Ziegler.