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Sportvereine erhalten eine Vereinspauschale


Autor: red

Lichtenfels, Montag, 02. Februar 2015

Lichtenfels — Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass 2015 der außerschulische Sport im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird. Di...


Lichtenfels — Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass 2015 der außerschulische Sport im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird. Die Anträge müssen bis spätestens 1. März 2015 beim Landratsamt eingegangen sein, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit.
Grundlage hierfür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder und der sonstigen Mitglieder, das heißt, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre sowie die Zahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt.
Aus diesen Angaben errechnet sich die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten, wobei die Mitglieder und Lizenzen unterschiedlich gewichtet werden.
Die Sportvereine sind nicht mehr verpflichtet, einen Übungsleiter mit Lizenz zu beschäftigen. Der Verein muss lediglich genügend Mitglieder, insbesondere genügend jugendliche Mitglieder haben, um die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten zu überschreiten.
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss bis spätestens 1. März eingegangen sein (gesetzliche Ausschussfrist). Mit dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original vorzulegen. Diese müssen ausnahmslos zum Stichtag 1. März gültig sein. Ein Stundennachweis ist nicht mehr erforderlich.
Daneben gelten die Allgemeinen Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel Rechtsfähigkeit, Vereinssitz, Verbandsmitgliedschaft und Beitragsaufkommen. Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32, Telefon 09751/18-253. Die aktuellen Richtlinien und Ausführungen sowie der Antrag auf Vereinspauschale können auch im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik "Landratsamt - Kommunales, Schulen, Kultur - Sport - Sportförderung" abgerufen werden. red