So wird das Feuerwerk eine sichere Sache
Autor: Redaktion
Erlangen, Freitag, 27. Dezember 2019
Im Vorfeld der Silvesternacht weist die Stadt Erlangen auf einige rechtliche Vorschriften hin: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Sie dürfen nur von v...
Im Vorfeld der Silvesternacht weist die Stadt Erlangen auf einige rechtliche Vorschriften hin: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Sie dürfen nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Verboten ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Unabhängig von diesem rechtlichen Rahmen fühlen sich laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung zahlreiche Mitbürger durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper belästigt, zudem sorgt es für Beunruhigung bei wild lebenden Tieren und Haustieren. Die Stadt Erlangen bittet daher alle Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Die Feuerwehr rät außerdem: 1. Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel - unter Aufsicht - abbrennen.
2. Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper muss sorgfältig beachtet werden. Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden! Knallkörper und Feuerwerk dürfen nur im Freien abgebrannt werden, niemals auf Menschen werfen oder zielen.
3. Silvesterraketen und Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden anzünden.
4. Alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam machen oder daran hindern, Feuer-werkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden anzuzünden.
5. Die "Abschussrampe" (leere Flaschen) so ausrichten, dass die Flugbahn der Raketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt.