Druckartikel: So kommen Rückkehrer zum Test

So kommen Rückkehrer zum Test


Autor: Hans Kurz

LKR Bamberg, Mittwoch, 17. März 2021

Wer in einem Risikogebiet war, muss verpflichtend einen Test machen. Das ist auch in Stadt und Landkreis Bamberg noch möglich.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf Corona testen lassen.  Foto: Daniel Bockwoldt/dpa


Seit heute gilt bundesweit eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus internationalen Risikogebieten. Das gilt für Reisende auf dem Luft-, Land- und Seeweg. Wer bei der Einreise keinen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann, muss sich testen lassen - und sich in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Bayern hat dazu bisher acht Teststationen eingerichtet. Sie befinden sich an den Flughäfen und Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg, am Flughafen Memmingen sowie nahe der Grenzübergänge an der A 3 (Raststätte Donautal-Ost), der A 8 (Rastanlage Hochfelln-Nord) und an der A 93 (Rastanlage Inntal-Ost).

Doch was, wenn Urlauber auf anderen Strecken nach Bamberg zurückkehren? Lothar Riemer, Leiter des Fachbereichs Gesundheitswesen am Landratsamt, gibt dazu folgende Hinweise: 1. Grundsätzlich können Urlauber bei jedem Arzt, der eine Beauftragung durch das Gesundheitsamt hat, einen Abstrich erhalten. Die Liste der Ärzte ist auf der Seite der KVB (www.kvb.de/service/arztverzeichnis) unter Arzt-Therapeutensuche zu finden. Neben der Postleitzahl muss noch "Arzt für Coronavirus Test" angeklickt werden.

2. Für Personen, die nicht unmittelbar einen Abstrich erhalten können, zählt nach der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus eine Quarantäne.

Eine Ausnahme ergibt sich, wenn die Person einen negativen Corona-Labortest vorlegen kann, welcher höchsten 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist. Der Labortest muss von einem Labor in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das Robert-Koch-Institut (RKI) in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, vorgenommen sein. Das Attest muss dann der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden.

3. Nach der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus ist der Reiserückkehrer verpflichtet, sich unmittelbar bei der Kreisverwaltungsbehörde zu melden. Das bedeutet, er muss selbst aktiv werden und kann nicht darauf hinweisen, dass er ja nicht über den Flughafen München oder Bahnhof Nürnberg eingereist ist. Die Ausnahme ergibt sich wiederum aus dem unter Punkt 2 beschriebenen aktuellen Test.

Abstrichstelle öffnet öfter

Um der wachsenden Nachfrage nach Tests in der Urlaubszeit gerecht zu werden, werden die Öffnungszeiten und Kapazität für Wunschtestungen in der Abstrichstelle in Scheßlitz erweitert. Wie die Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises (GKG) mitteilt, werden ab dem 17. August die Öffnungszeiten und die Kapazität für Wunschtestungen in der Abstrichstelle in Scheßlitz für die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Bamberg erweitert.

Ab Montag, 17. August, ist die Abstrichstelle (ehemaliges Netto-Gebäude) montags von 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 16 bis 18 Uhr und freitags von 14 bis 16 Uhr für Wunschtestungen geöffnet. Die neue erhöhte Anzahl der Testungen richte sich individuell an der an den Testtagen jeweils vorhandenen Kapazität des Labors aus.

Nicht für Verdachtsfälle

Testungen werden für Landkreisbürger vorgenommen, die sich freiwillig auf Covid-19 testen lassen möchten. "Nur Personen ohne Symptome, ohne einen Kontakt zu einem Corona-Infizierten und ohne Auftrag des Gesundheitsamtes können getestet werden", betont die GKG. Es sei keine Anmeldung erforderlich. Es genüge der Personalausweis und die Krankenversicherungskarte oder bei Privatversicherten die Angabe der Versicherung, um sich testen zu lassen. Auch sei keine Anmeldung über den Hausarzt notwendig. Grundlage dieser freiwilligen Testmöglichkeit sei das Testkonzept der bayerischen Staatsregierung. Mit der Abstrichstelle in Scheßlitz habe die GKG die Möglichkeit von freiwilligen Testungen für die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Bamberg geschaffen.

Symptomatische Verdachtsfälle auf eine Covid-19-Erkrankung und/oder eine Testung auf Anordnung des Gesundheitsamtes als Kontaktperson würden weiterhin über den Hausarzt, den Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt Bamberg koordiniert.