So kommen Rückkehrer zum Test
Autor: Hans Kurz
LKR Bamberg, Mittwoch, 17. März 2021
Wer in einem Risikogebiet war, muss verpflichtend einen Test machen. Das ist auch in Stadt und Landkreis Bamberg noch möglich.
Seit heute gilt bundesweit eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus internationalen Risikogebieten. Das gilt für Reisende auf dem Luft-, Land- und Seeweg. Wer bei der Einreise keinen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann, muss sich testen lassen - und sich in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Bayern hat dazu bisher acht Teststationen eingerichtet. Sie befinden sich an den Flughäfen und Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg, am Flughafen Memmingen sowie nahe der Grenzübergänge an der A 3 (Raststätte Donautal-Ost), der A 8 (Rastanlage Hochfelln-Nord) und an der A 93 (Rastanlage Inntal-Ost).
Doch was, wenn Urlauber auf anderen Strecken nach Bamberg zurückkehren? Lothar Riemer, Leiter des Fachbereichs Gesundheitswesen am Landratsamt, gibt dazu folgende Hinweise: 1. Grundsätzlich können Urlauber bei jedem Arzt, der eine Beauftragung durch das Gesundheitsamt hat, einen Abstrich erhalten. Die Liste der Ärzte ist auf der Seite der KVB (www.kvb.de/service/arztverzeichnis) unter Arzt-Therapeutensuche zu finden. Neben der Postleitzahl muss noch "Arzt für Coronavirus Test" angeklickt werden.
2. Für Personen, die nicht unmittelbar einen Abstrich erhalten können, zählt nach der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus eine Quarantäne.
Eine Ausnahme ergibt sich, wenn die Person einen negativen Corona-Labortest vorlegen kann, welcher höchsten 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist. Der Labortest muss von einem Labor in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das Robert-Koch-Institut (RKI) in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, vorgenommen sein. Das Attest muss dann der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden.
3. Nach der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus ist der Reiserückkehrer verpflichtet, sich unmittelbar bei der Kreisverwaltungsbehörde zu melden. Das bedeutet, er muss selbst aktiv werden und kann nicht darauf hinweisen, dass er ja nicht über den Flughafen München oder Bahnhof Nürnberg eingereist ist. Die Ausnahme ergibt sich wiederum aus dem unter Punkt 2 beschriebenen aktuellen Test.
Abstrichstelle öffnet öfter
Um der wachsenden Nachfrage nach Tests in der Urlaubszeit gerecht zu werden, werden die Öffnungszeiten und Kapazität für Wunschtestungen in der Abstrichstelle in Scheßlitz erweitert. Wie die Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises (GKG) mitteilt, werden ab dem 17. August die Öffnungszeiten und die Kapazität für Wunschtestungen in der Abstrichstelle in Scheßlitz für die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Bamberg erweitert.
Ab Montag, 17. August, ist die Abstrichstelle (ehemaliges Netto-Gebäude) montags von 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 16 bis 18 Uhr und freitags von 14 bis 16 Uhr für Wunschtestungen geöffnet. Die neue erhöhte Anzahl der Testungen richte sich individuell an der an den Testtagen jeweils vorhandenen Kapazität des Labors aus.