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Silberbergstraße in Steinwiesen behält Vorfahrt


Autor: Marco Meißner

Steinwiesen, Dienstag, 24. April 2018

Marco Meissner Die Erste Kammer am Verwaltungsgericht in Bayreuth musste sich am Dienstag mit dem Straßenverkehr im Kreis Kronach befassen. Weil in Steinwiesen eine Vorfahrtsregelung geändert wurde, h...


Marco Meissner

Die Erste Kammer am Verwaltungsgericht in Bayreuth musste sich am Dienstag mit dem Straßenverkehr im Kreis Kronach befassen. Weil in Steinwiesen eine Vorfahrtsregelung geändert wurde, hatte ein Anwohner des betroffenen Mühlwegs Klage gegen die Entscheidung der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Wie Dietmar Lang auf Anfrage für das Verwaltungsgericht mitteilte, drehte sich der Ärger des Anwohners um die Schnittstelle des früher bevorrechtigten Mühlwegs und der Silberbergstraße. Der Kläger hatte darauf verwiesen, dass es dort über Jahrzehnte zu keinem Unfall gekommen sei. Deshalb war für ihn nicht nachvollziehbar, warum die Vorfahrt nun plötzlich für die Silberbergstraße gelten soll. Weil die Änderung auf einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung beruht, landete die Entscheidung darüber beim Verwaltungsgericht in Bayreuth.
"Die Klage wurde abgewiesen", berichtete Lang über die Entscheidung der Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Schöner. "Das Gericht hat die Notwendigkeit gesehen, dass eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu treffen war", erklärte er zu Begründung des Urteils. Selbst wenn dort noch nichts passiert ist, wurde ein Gefahrenpotenzial erkannt. Dies beruht laut Lang beispielsweise auf dem steilen Anstieg des Mühlwegs.


Neue Regelung bleibt bestehen

So bleibt es dabei, dass die Verkehrsteilnehmer auf der Silberbergstraße Vorfahrt haben. Ob der Kläger sich mit dem Urteil abfindet oder einen weiteren rechtlichen Schritt einleitet, konnte Lang gestern noch nicht sagen. Sollte der Betroffene die Entscheidung des Gerichts anfechten wollen, steht ihm die Möglichkeit offen, einen Antrag auf Zulassung einer Berufung zu stellen. Über diesen müsste letztlich das bayerische Verwaltungsgericht entscheiden.