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Sieben Monate zur Bewährung und 100 Euro Strafe für Neustadter Schläger


Autor: Katja Nauer

Neustadt bei Coburg, Montag, 04. April 2016

Er schlug auf seinen Kontrahenten ein, würgte ihn bis zur Bewusstlosigkeit und fügte ihm mit einem Tritt eine Rippenprellung zu: Zu dieser Ansicht kam Amtsr...


Er schlug auf seinen Kontrahenten ein, würgte ihn bis zur Bewusstlosigkeit und fügte ihm mit einem Tritt eine Rippenprellung zu: Zu dieser Ansicht kam Amtsrichterin Susanne Hinz in einem aufwendigen Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 24-jährigen Berufskraftfahrer aus Neustadt und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Außerdem muss der Neustadter 1000 Euro Geldstrafe zahlen, davon 500 Euro an den 18-jährigen Geschädigten, der als Nebenkläger auftrat. Auch dessen Auslagen muss der Neustadter übernehmen.


Gartenparty eskalierte

Am 18. Juli 2015 um 22.30 Uhr eskalierte eine Gartenparty in Neustadt. Schon vorher sei der Angeklagte, der ebenso wie sein späteres Opfer alkoholisiert gewesen sei, sehr aggressiv aufgetreten, davon zeigte sich schließlich sowohl die Amtsrichterin als auch Staatsanwalt Matthias Schmolke überzeugt. Während der Angeklagte zugab, sein Opfer zu Boden gerissen und geohrfeigt zu haben, leugnete er vehement, den 18-Jährigen gewürgt oder gar getreten zu haben. Dies wiederum sagte die 14-jährige Freundin des Geschädigten aus, die als einzige Anwesende keinen Alkohol getrunken hatte.
Aufgrund der Widersprüchlichkeiten in den zahlreichen Zeugenaussagen - insgesamt wurden acht Zeugen vernommen - mussten einige Beteiligte mehrfach gehört werden, unter anderem eine Zeugin gleich drei Mal. Die Frau blieb bei ihrer Aussage: "Er (der Angeklagte) hat auf ihm draufgekniet und ihn am Hals gehabt." Der 24-Jährige habe so "richtig drauf gedrückt", sagte sie. Ein weiterer Zeuge habe den Mann erst nach langem Kämpfen von seinem Opfer herunterholen können, das nach Luft gerungen habe. "Wir dachten, der ist ganz weg, so wie der da gelegen hat."
Staatsanwalt Schmolke war überzeugt, dass sich die Vorfälle im Wesentlichen genauso bestätigten wie es die beiden Zeuginnen ausgesagt hätten. Dass es körperverletzende Handlungen gegeben habe, sei unstrittig, erklärte er. Dabei schenkte er der Aussage des 24-Jährigen, der von "Notwehr" gesprochen hatte, keinen Glauben. Im Gegenteil: "Der Angeklagte hat gezielt die Konfrontation gesucht", war er überzeugt. Die widersprüchlichen Zeugenaussagen erklärte Schmolke damit, dass sich die einzelnen Parteien "nicht ganz grün" seien. Den Argumenten des Angeklagten, der einzelne Zeugen des Meineids beschuldigt hatte, folgte Schmolke nicht: "Das Würgen wurde nicht erfunden, um ihn (den Angeklagten) in den Knast zu bringen", sagte er. Er würdigte das Teilgeständnis des 24-Jährigen, war aber überzeugt, dass das Treten und Würgen stattgefunden habe, auch weil der Mann wegen Körperverletzung bereits einschlägig vorbestraft sei. Zudem habe er ausgesagt, unter Alkoholeinfluss "auf blöde Gedanken" zu kommen. "Der Angeklagte hätte weitergemacht, wenn er nicht daran gehindert worden wäre", erklärte er, "das hätte deutlich schlimmer ausgehen können." Der Vertreter des Geschädigten, Lars Hartmann, sprach von "Belastungseifer" und "Helfereifer" bei den einzelnen Zeugenaussagen. Doch auch für ihn stand zweifelsfrei fest, dass die Tat gemäß Anklageschrift abgelaufen sei.
Der Angeklagte bezichtigte einzelne Zeugen trotzdem weiterhin der Falschaussage. "Ich habe nichts anderes erwartet", äußerte er, "ich sage die Wahrheit, ich habe weder gewürgt noch getreten." Auch im Attest des Arztes seien keine Würgemale festgestellt worden, kritisierte er. "Wenn ich ihn gewürgt hätte, müssten die doch feststellbar sein."


Richterin unterbrochen

Richterin Susanne Hinz musste sich bei der Urteilsbegründung, in der sie auch zum ärztlichen Attest Stellung nahm, mehrfach von dem Angeklagten, der sich selbst verteidigte und sich weiterhin uneinsichtig zeigte, unterbrechen lassen. Ihre Einwendungen: "Jetzt spreche ich" ignorierte der Mann und wurde deshalb zusätzlich noch vom Staatsanwalt scharf zurechtgewiesen. Dennoch bezichtigte der 24-Jährige die Zeugen weiterhin lautstark und beharrlich der Lügen und benutzte dabei auch Fäkalsprache. "Sie sind der einzige, der hier lügen darf", sagte Hinz, "und wenn Sie uns schon eine Geschichte erzählen, dann sollten Sie die stringent erzählen und nicht davon abweichen."