Das AEO-Ombudsteam der Stadt Bamberg atmet nach einem Austausch mit den Wohlfahrtsverbänden und der neuen Securityfirma in der Anker-Einrichtung Oberfranken auf: Endlich wurde eine lang gestellte Ford...
Das AEO-Ombudsteam der Stadt Bamberg atmet nach einem Austausch mit den Wohlfahrtsverbänden und der neuen Securityfirma in der Anker-Einrichtung Oberfranken auf: Endlich wurde eine lang gestellte Forderung erfüllt.
Die neue Firma City Schutz GmbH möchte neue Wege gehen, nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden über die Vorgänger-Firmen gekommen war. "Wir behandeln Geflüchtete wie alle anderen Menschen auch. Sollte es zu schwierigen Situationen kommen, werden wir die Polizei hinzuziehen", erklärte der Unternehmenssprecher Lars Resenberger laut einer Pressemitteilung des Ombudsteams.
"Wir freuen uns, dass die neue Sicherheitsfirma sehr kooperativ ist und der seit vier Jahren gestellten Forderung des Ombudsteams nach individueller und identifizierbarer Kennzeichnung der Mitarbeiter nachkommt", sagt Daniela Reinfelder, eine der beiden Sprecherinnen des Ombudsteams. "So können die Bewohner der AEO ihre Anliegen bezüglich des Sicherheitsdienstes präzise und personenbezogen anbringen."
Sozialarbeit hat sich verändert
Neben der neuen Sicherheitsfirma war auch die Arbeit der Wohlfahrtsverbände ein zentrales Thema der Sitzung. Durch eine veränderte Zusammensetzung der Bewohner haben sich die Bleibeperspektiven erhöht und damit verändert sich die Sozialarbeit vor Ort. Nun geht es vor allem um die Begleitung im Asylverfahren oder die Beantragung von Krankenversicherungen. Dies steht jedoch im Widerspruch zur geringeren Förderung der Stellen durch das bayrische Innenministerium: Sehr hohe Eigenanteile müssen von den Wohlfahrtsverbänden getragen werden, sollte die örtliche Kommune nicht einspringen. "Hier besteht dringender Handlungsbedarf", sagt Peter Ehmann, Geschäftsführer des Caritas-Verbandes Stadt Bamberg.
"Die Pandemie hat auch unsere Arbeit stark beeinträchtigt", berichtet Florian Haus, Sozialarbeiter vor Ort von der Caritas. "Nachdem im Frühjahr unsere Arbeit nur noch telefonisch stattfinden konnte, können wir jetzt wieder vor Ort agieren. Wir haben ein funktionierendes Hygienekonzept!" red
Das Problem ist, dass sich bundesweit Sicherheitsunternehmen leider nicht an die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Identifizierbarkeit der Sicherheitsmitarbeiter halten.
In der am 01.06.2019 inkraft getretenen Novelle der Bewachungsverordnung (BewachV) steht im § 18, "Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson" im Abs. 3 ganz eindeutig, dass jede Wachperson, die Tätigkeiten nach § 34a der Gewerbeordnung (u.a.) in einer Flüchtlingseinrichtung ausübt, während dieser Tätigkeiten sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs zu tragen hat. Das gilt jede Wachperson in Flüchtlingseinrichtungen - nicht nur in leitender Funktion.
Das bedeutet, dass das Verhalten der Sicherheitsunternehmen seit dem 01.06.2019 bis dahin illegal war, und dass es sich bei der "individuellen Identifizierbarkeit" keineswegs um ein freundliches Entgegenkommen seitens des neuen Sicherheitsunternehmens handelt, sondern dass dieses lediglich seiner gesetzlich seit eineinhalb Jahren vorgegebenen Pflicht nachkommt.