Druckartikel: Schüler können sich die Buskosten für 2019/20 rückerstatten lassen

Schüler können sich die Buskosten für 2019/20 rückerstatten lassen


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LKR Forchheim, Mittwoch, 21. Oktober 2020

Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschülern (mit Teilzeit- bzw. Blockunterricht) aufme...


Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschülern (mit Teilzeit- bzw. Blockunterricht) aufmerksam, denen zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen.

Sie erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten erstattet, falls die nächstgelegene (kostenmäßig günstigste) Schule besucht wird und die Kosten eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro im Schuljahr 2019/2020 übersteigen.

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Günstgste Karte wird erstattet

Die Erstattung erfolgt nur in Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarten.

Die vollen Fahrtkosten werden ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder auf vergleichbare Leistungen hat. Ferner, wenn ein Unterhaltsleistender oder der Schüler selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat. Nachweise dafür sind mit dem Antrag beim Landratsamt Forchheim im Fachbereich ÖPNV/Schülerbeförderung einzureichen.

Antragsschluss 31. Oktober

Erstattungsanträge für das Schuljahr 2019/2020 müssen bis spätestens 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Forchheim eingegangen sein.

Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs ist am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt Forchheim zu beantragen. Kostenerstattungsanträge für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen ebenfalls bis spätestens 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Forchheim vorliegen.

Das Formular "Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel" kann bei vielen Schulen über das Sekretariat bezogen oder direkt beim Landratsamt Forchheim Fachbereich 25 angefordert werden.

Online ausfüllen

Das Formular für den "Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges" kann unter www.landkreis-forchheim.de/ Bürgerservice/ ÖPNV, Schülerbeförderung abgerufen werden. red