Schranken sichern Bahnübergang
Autor: Josef Hofbauer
Wiesenthau, Dienstag, 28. August 2018
Der Umbau des Bahnüberganges Wiesenthau ist abgeschlossen. Jetzt gibt es für die Autofahrer aus Richtung Kirchehrenbach auch separate Abbiegespuren.
josef Hofbauer Immer wieder hatte es am Bahnübergang Wiesenthau gekracht. Autofahrer übersahen das rote Blinklicht, das seit 1957 vor einem herannahenden Zug warnte. Mit katastrophalen Folgen.
Damit ist nun Schluss. Der Bahnübergang bei Kilometer 6,085 auf der Bahnstrecke Forchheim - Ebermannstadt wurde komplett erneuert. Jetzt sichert zusätzlich zu dem Dauer-Rotlicht über dem Andreaskreuz eine Halbschranke den Übergang. Ebenfalls neu ist ein akustisches Signal, das die Fußgänger vor dem Betreten der Gleise warnt.
Für die Maßnahme musste der Kabeltiefbau im Bereich des Bahnüberganges und innerhalb der Einschaltstrecke ebenfalls erneuert werden. Ein Kabeltrog entlang der Strecke mit rund 850 Meter Streckenkabel wurden neu verlegt. Im Kreuzungsbereich wurden 90 Meter an Kabelsträngen verlegt.
Mit zwei Abbiegespuren
Die Straßen- und Gleisquerungen wurden erneuert, neue Fundamente für insgesamt vier Lichtzeichenanlagen gesetzt. Auch für die beiden Schrankenantriebe waren neue Fundamente notwendig. Ebenfalls neu ist das Technik-Häuschen, die Schaltzentrale der neuen Anlage. Schließlich wurden die Schleppkurven und Verkehrsinseln der neuen Situation angepasst. So gibt es nun für die Autofahrer aus Richtung Wiesenthau und Kirchehrenbach eine separate Spur für die Linksabbieger in Richtung Gosberg und die Rechtsabbieger in Richtung Reuth.
In die neue Technik wurde nach Angaben der DB-Netz rund 715 000 Euro investiert. Zur Funktionsweise erklärt ein Sprecher der Bahn: "Aus Richtung Forchheim befährt der Zug ein paar hundert Meter vor dem Bahnübergang einen Kontakt und löst damit die Bahnübergangssicherung (Lichtzeichenanlage und Halbschranken) aus. Aus Richtung Ebermannstadt schaltet der Lokführer am Haltepunkt Wiesenthau die Bahnübergangssicherung an."
Ein Sicherheitsrisiko sei das nicht, beteuert der Sprecher der Bahn. Nur wenn sich die Bahnschranke wirklich gesenkt hat, bekommt der Lokführer die Freigabe, dass er den Bahnübergang passieren darf. Passiert das nicht, weil ein technischer Fehler vorliegt oder weil der Lokführer vergessen hat, die Signalanlage zu starten, wird der Zug zwangsgebremst. Das gleiche passiert auch, wenn der Zug von Forchheim in Richtung Ebermannstadt unterwegs ist. Auch hier darf der Lokführer den Bahnübergang nur passieren, wenn er dafür auf seinem Führerstand eine Freigabe erhält.