Schmierfinke müssen zahlen
Autor: Udo Güldner
Bamberg, Dienstag, 21. Mai 2019
Fünf junge Männer aus den Landkreisen Bamberg und Forchheim, die in Bamberg mit Aufklebern und Permanent-Sprühkleber unterwegs gewesen waren, wurden wegen Sachbeschädigungen zu Geldstrafen verurteilt.
Geldstrafen zwischen 1500 und 3500 Euro wegen fünf Fällen einer "normalen" und einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung müssen fünf junge Männer aus den Landkreisen Bamberg und Forchheim zahlen. Sie hatten im August 2017 eine Spur aus Aufklebern und gesprühten Schriftzügen in Bamberg hinterlassen. Weitaus brisantere Anklagepunkte, die sich um Rudolf-Heß-Bildchen und SS-Runen drehten, wurden hingegen fallengelassen.
Es sah alles nach einem langen und zähen Ringen aus. Zwei Verhandlungstage hatte Strafrichterin Christine Schäl angesetzt, um zu klären, ob die fünf Angeklagten sich mit weiteren, bereits verurteilten Komplizen in einer Nacht- und Nebel-Aktion aufgemacht hatten, in Bamberg nationalsozialistische Symbole und Schriftzüge anzubringen.
Schon einmal im September 2018 war der Prozess auf Antrag der Verteidigerin Nicole Schneiders (Reutlingen) auf Grund formaler Fehler der Anklageschrift geplatzt. Doch nun ging es nach einer Verständigung sehr schnell. Nur wenige Minuten dauerte die Verhandlung, weil das von hochkarätigen Szene-Anwälten verteidigte Quintett zumindest die Sachbeschädigungen, zum einen die an privatem Eigentum, zum anderen die an öffentlichen Einrichtungen, die dem Nutzen aller dienen (gemeinschädliche Sachbeschädigung), gestand.
So konnte man sich auch die Vernehmung der Zeugen ersparen. Unter diesen war ein 18-jähriger weiterer Komplize, den die Gruppe als eine Art "Azubi" mitgenommen hatte, wie es dessen Rechtsbeistand Maximilian Glabasnia (Bamberg) nannte. Durch die ebenfalls bereits verurteilte Nachwuchskraft war der Prozess nämlich erst so richtig ins Rollen gekommen.
Der Tathergang
Um kurz vor Mitternacht hatte eine Gruppe junger Männer sich vom Parkhaus Heinrichsdamm aus aufgemacht. Mit dabei hatten sie Handschuhe, einen Permanent-Sprühkleber, Farbsprühdosen und Plakate, auf denen der in Neonazi-Kreisen als Märtyrer verehrte Rudolf Heß gedruckt war. Sie spazierten durch die sommerliche Stadt vom Wilhelmsplatz über den Schönleinsplatz bis zum Zentralen Omnibusbahnhof.
Auf ihrem Weg hinterließen sie am Gerichtsgebäude den Satz "Mord an Hess, kein Vergeben, kein Vergessen, Dein Heldengrab ist überall" sowie auf dem nahe gelegenen Gehsteig den Namen "Hess" in der Schreibweise mit SS-Runen. Zudem beklebten sie ein Hinweisschild am Justizpalast, ein Verkehrsschild am Wilhelmsplatz, einen Elektro-Schaltkasten am Schönleinsplatz und eine Litfass-Säule sowie eine Werbetafel am Zentralen Omnibus-Bahnhof mit dem Porträt des in Nürnberg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Hauptkriegsverbrechers.
Heß-Konterfei nicht strafbar
Da sie Permanent-Sprühkleber verwendeten, konnten die Plakate nicht einfach wieder entfernt werden, ohne einen Sachschaden von knapp 1000 Euro zu verursachen.