Schloss Gleusdorf wird geschlossen
Autor: Ralf Kestel
Gleusdorf, Dienstag, 11. Dezember 2018
Die Behörden schreiten ein: Am Montag wurde Angehörigen und Betreuern mitgeteilt, dass sie binnen sechs Wochen neue Heimplätze für ihre Schützlinge suchen müssen.
Die Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf wird zum 31. Januar 2019 geschlossen. Für die zuletzt rund 65 Heimbewohner müssen neue Plätze außerhalb des "Horrorheims", wie die "Bild"-Zeitung vor zwei Jahren titelte, gefunden werden. Dies erfuhren Angehörige und die von Vormundschaftsgerichten eingesetzten Betreuer am Montagabend in Haßfurt von Vertretern der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtung, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), wie die Heimaufsicht als Behörde heißt. Da die Bekanntgabe durch das Landratsamt erfolgte und weder Vertreter der Geschäftsleitung noch Mitarbeiter der Einrichtung im Itzgrund anwesend waren, ist von einem Entzug der Betriebserlaubnis von Amts wegen auszugehen.
Suche nach freien Plätzen
Detaillierte Informationen hat die Pressestelle des Landratsamtes für die nächsten Tage angekündigt. Bereits am gestrigen Dienstag liefen in Heimen in Ebern und Bamberg die Telefone heiß, da wegen freier Plätze nachgefragt wurde. Manche Angehörige haben ihre Leute bereits in den vergangenen Wochen aus dem Heim geholt, nachdem im Sommer neuerliche Unzulänglichkeiten bekannt geworden waren. Bereits vor über zweieinhalb Jahren waren Strafanzeigen gegen die Heimleitung bei der Staatsanwaltschaft in Bamberg eingegangen, die im November und Dezember 2016 in einem Polizei-Einsatz, zwei Festnahmen, Berufsverboten und einer Exhumierung auf dem Strullendorfer Friedhof gipfelten. Seither ermittelt die Kripo in Schweinfurt, zu Beginn mit einer zehnköpfigen Sonderkommission. Im Raum stehen Tatbestände wie Körperverletzung an Schutzbefohlenen, Diebstahl, Betrug, Dokumentenfälschung. Medikamentenmissbrauch, Ausstellen falscher Rezepte, Steuerhinterziehung und weitere Delikte. Derzeit werden die umfangreichen Unterlagen der Kriminalpolizei ausgewertet. Erst dieser Tage gab es Nachermittlungen, da Zeugen nochmals befragt wurden und sich neue meldeten. Das ist die juristische Dimension.
Die politisch-verwaltungstechnische Maßnahme des Landratsamtes hat andere Gründe. Bereits vor Wochen hatten Behördenvertreter auf Nachfrage unserer Zeitung mitgeteilt, dass das Untersagen des Betriebes einer Pflegeeinrichtung an eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsurteile geknüpft ist. Notwendig wird die Untersagung beispielsweise, wenn erkannte Mängel nicht ordnungsgemäß oder nicht zeitgerecht behoben werden. Oder wenn bestimmte Angaben nicht oder unvollständig gemacht werden. Ein Widerspruch und/oder Anfechtungsklagen gegen eine Untersagung seitens der Behörde haben laut dem bayerischen Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung keine aufschiebende Wirkung. Daher ist die Schließung zum angekündigten Termin Fakt.
Als Eigentümer des Schlosses am Ufer der Itz wie auch als Betreiber fungieren zwei Privatleute, die aus dem Raum Bremen/Oldenburg nach Bayern kamen und nun in der Region Bamberg ansässig sind.