Druckartikel: Schläger muss ins Gefängnis

Schläger muss ins Gefängnis


Autor: Carmen Schwind

Forchheim, Donnerstag, 27. April 2017

Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung wurde ein 30-jähriger Forchheimer wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verurteilt. Der Angekl...


Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung wurde ein 30-jähriger Forchheimer wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verurteilt. Der Angeklagte wollte zu Beginn der Verhandlung nichts zu den Vorwürfen sagen, sondern erst abwarten, was die Zeugen zu berichten hatten.
Richterin Silke Schneider rief einen Polizeibeamten auf, der vom Geschädigten im Januar nach Hause gerufen worden war. Dieser war angetrunken - es wurden 3,2 Promille ermittelt - und gab dem Polizeibeamten gegenüber an, er sei in der Gastwirtschaft "Schlößla" mit einem Kopfstoß attackiert worden. Im Krankenhaus wurden eine Risswunde am Nasenrücken und eine Nasenbeinfraktur diagnostiziert.


Guter Stimmung gewesen

Der Beamte fuhr zur betreffenden Gastwirtschaft. Dort gaben die Gäste aber an, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben. Später fand sich doch noch ein Zeuge, der zumindest den Verletzten gesehen haben wollte und Hinweise zum mutmaßlichen Täter geben konnte.
Der als Zeuge geladene Geschädigte gab an, dass er sich genau erinnere, da man einen Stoß gegen den Kopf nicht so schnell vergessen könne. Weiter erzählte er, dass er mit dem Angeklagten in einer Gruppe vor der Wirtschaft gestanden, sich dessen Gesicht plötzlich verdunkelt und er ihm unerwartet den Stoß ins Gesicht verpasst habe.
Der Geschädigte gab weiter an, dass er nicht auf Streit aus gewesen sei, da er eine Woche später nach Afrika reisen wollte und gute Stimmung gewesen sei. Wegen der Reise wollte er sich auch nicht krankschreiben lassen. Allerdings hatte er wochenlange Beschwerden.


18 Einträge im Strafregister

Nach den Zeugenaussagen gab der Beschuldigte an, dass er sich nur daran erinnern könne, dass man ihm "eine eingeschenkt" habe. Daraufhin habe er wohl zurückgeschubst. Das tue ihm leid.
Richterin Schneider las die 18 Einträge aus dem Strafregister des Beschuldigten vor. Dieser hatte bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt. Staatsanwalt Matthias Schmolke forderte auch in diesem Fall eine Freiheitsstrafe - und zwar von einem Jahr und ohne Bewährung. Außerdem wisse der Angeklagte aus Erfahrung, wie er nach dem Genuss von Alkohol reagiere. Rechtsanwalt Helmut Streit bat darum, von einem Arrest für seinen Mandanten abzusehen. Richtertin Silke Schneider schloss sich am Ende jedoch der Argumentation des Staatsanwaltes an.